Heirat im Ausland, Zuzug nach Deutschland erst im Folgejahr, Zusammenveranlagung?
Wir haben im Dezember im Ausland geheiratet und mein Mann ist erst im Folgejahr nach Deutschland gekommen. Können wir für das Jahr der Eheschließung Zusammenveranlagung beantragen?
3 Antworten
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Topnutzer
im Thema Steuererklärung
Zusammenveranlagung setzt auch voraus, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, und unbeschränkt steuerpflichtig ist man nur, wenn man seinen Wohnsotz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 26 Einkommensteuergesetz).
Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn ihr beide im Inland steuerpflichtig seid. Der deutsche Partner hat dann nur das Merkmal "verheiratet"
Topnutzer
im Thema Steuererklärung
Nein, das geht nicht.