Heftige Sachbeschädigung, welche Strafe erwartet mich/uns?

13 Antworten

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Ich verkneife mir mal jegliche Kommentare, die mir auf der Zunge liegen, und antworte einfach mal.

  • An die 200 Sozialstunden
  • Geldstrafe + Sachschaden + Gebühren (Das ist ein Batzen)
  • Evtl. Drogentherapie

Der Arrest ist da eher harmlos dagegen. Ich hoffe du lernst daraus.

Grüße, Balu

Geldstrafen im strafrechtlichen Sinne kennt das Jugendgerichtsgesetz nicht. Die einzigen Fälle, in denen einem jugendlichen bzw. einem heranwachsenden Täter die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (und eben nicht an den Staat) auferlegt werden kann, sind

1) wenn der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, daß er den Geldbetrag aus Mitteln zahlt, über die er selbständig verfügen darf,

2) wenn dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, oder das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzogen werden soll.

(aus § 15 JGG, "Auflagen").

Also erstmal wird Alkohol- und Drogenkonsum bei 18/19-jährigen nicht mehr als strafmildernd angerechnet. Wenn ihr 15 gewesen wäret und die Wirkung von beidem noch nicht gekannt hättet... aber ihr seid volljährig. Alles andere, was die Polizisten genannt haben, wird euch aber strafmildernd angerechnet - auch das mit dem Jugendstrafrecht stimmt. Die Straßenlaternen und die vielen Autos mit versuchtem Diebstahl könnten euch zu schwerer Sachbeschädigung nach § 126 Abs. 1 Nr. 7 oder eher sogar Abs. 2 StGB (bei Sachschaden über 50.000 €) und damit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre bringen. Vermutlich gibt es dann doch Bewährung - aber das kann hier niemand sagen. Aber nur Sozialstunden, das kann ich mir nicht vorstellen.

Die andere Seite ist der Sachschaden selbst, den ihr verursacht habt. Habt ihr schon eine Summe gehört, wie hoch der ist und wieviele Geschädigte? Jede Versicherung wird sich den Schaden von euch wiederholen, jede kaputte Lampe wird die Stadt von euch ersetzt haben wollen.

manno - keine Ahnung wie lange ihr dafür zahlen müsst. Seid ihr noch Schüler, Lehrlinge, Studenten??

Es kann ein paar Monate dauern, bis der Prozeß stattfinden wird, aber vermutlich noch in diesem Jahr.

Also der Polizist hat zu uns gesagt, das das Gericht eine Blutprobe haben möchte, um den Alkoholpegel zum Zeitpunkt der Tat genau feststellen zu können, da sich das bei hohem Pegel strafmildernd auswirken kann. Deswegen war das auch freiwillig und stand uns frei ob wir sie abgeben.

Straßenlaternen haben wir in dem vollen Zustand kaum noch ausgekriegt, ich glaube eine oder 2 sind ausgegangen, aber auch sofort wieder angesprungen. Und die Autos beschädigt haben wir nciht weil wir etwas klauen wollten, also weiß ich nciht ob Diebstahl greift. Er hat zwar im Handschuhfach rumgewühlt, aber das war nciht geplant und eher spontan, und es war ja auch nur er, wir wollten ihn ja von abhalten die Scheibe einzuschmeißen. Naja whatever.

Ich glaube Freheitsstrafe ist zu hoch gegriffen. Wenn das Jugendstrafrecht greift (was wahrscheinlich so sein wird), hat der Polizist gesagt müssen wir ncihtmal mit Bewährung rechnen, das höchste was wir an Freiheitsentzug bekommen KÖNNTEN wäre nen Wochenendarrest, aber selbst das nciht sicher.

Sicher sind denke ich an die 100-200 Sozialstunden und auf jeden Fall nen mega Batzen Geld... aber ich glaube auch nicht über 50.000€... ich weiß nichtmehr genau wieviele Autos es waren, aber lass es ca. 7-8 gewesen sein... 2 Scheiben eingeschmissen, und bei 5 Stück oder so die Scheibenwischer und Antennen abgebrochen. Eine Motorhaube zerkratzt, ein Nummernschild abgerissen, und 3 Mercedes Sterne. Und geschätzte 6 Autospiegel demoliert. Was heißt demoliert, gegengetritten und dran rumgerissen, ich glaube wirklich "kaputtgegangen" sind davon nur rund 3 Stück, und ganz abgebrochen garkeiner.

Das alles schließe ich aus dem was ich bisher hier gehört habe, nachgelesen habe im Inet usw...

Ich denke an Schaden wird das vllt maximal um die 30.000€ sein, wobei ich nicht genau weiß wieviel sowas kostet, aber Scheibenwischer, Sterne und Antennen werden wohl jeweils alle unter 1000€ kosten... Ich denke das teuerste sind die Außenspiegel und der Lack, und die Scheiben natürlich, 30.000€ wären sogar noch viel, also gehe ich mal von 10.000€ Strafe p.P. aus.

Ja wir sind Schüler. Und da der Prozess wohl nicht in den nächsten Wochen stattfinden wird, habe ich ab dem 01.04. einen 400€ Job. Ich frag mich nur wieviel ich davon abdrücken muss, hoffe nicht die ganzen 400€ im Monat...

Und ich geh mal davon aus das das im Führungszeugnis steht.

@Alfonz13

Nun denn, ich drücke dir die Daumen, dass es glimpflich abgehen wird. Wenn es kei´ne Jugendstrafe gibt, könnte es sogar klappen, dass es nicht eingetragen wird. Aber mit der Schadenshöhe wäre ich mir nicht so sicher, dass es bei dem Betrag bleiben wird. PS. Entschuldigungen an Geschädigten werden auch als entlastend angesehen und hoffe auf einen milden Richter.

@angy2001

Okay danke ;)

§ 126 Abs. 1 Nr. 7?? Sag mal, hast du das vorher gelesen, was du da postest? Da geht es um die Androhung von Straftaten, und hier wurden die Straftaten vollendet.

Das Ganze sind mehrere Sachbeschädigungen in Tateinheit nach §303 Abs. 1 StGB.

Außerdem ist es auch Quatsch, dass Alkohol- und Drogenkonsum nicht als strafmildernd betrachtet wird, das wäre nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinen.

@IWillDominate

Ich fürchte, ich hatte eine alte/Falsche Fassung im Netz - tut mir leid. Man schaut am besten immer auf dejure.org.

"Außerdem ist es auch Quatsch, dass Alkohol- und Drogenkonsum nicht als strafmildernd betrachtet wird, das wäre nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinen." Da bitte ich doch freundlichst um Begründung. Es gibt schon BGH-Urteile dieser Art: http://www.streit-fem.de/media/documents/1252220877.pdf?PHPSESSID=vekpqf5sqrh8u4g8thejhefnk3

Das ein Richter das als sog. "jugendlichen Leichtsinn" durchgehen lassen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn man den angerichteten Schaden einzuschätzen versucht, dürften nur auf 3 Mercedes bezogen schon 30 TSD € zusammenkommen und das auf 10 Pkw´s hochgerechnet, da Mietwagenkosten usw. werden es nahe der 50 TSD € oder mehr sein. Die werdet ihr auf jeden Fall bezahlen müssen, Dafür wird auch keine Versicherung einspringen.

Diese sog. Folgestrafe wird ein Richter ggf. bei der Festlegung des Strafrahmens wahrscheinlich, innerlich schmunzelnd, berücksichtigen. Was auch immer der Richter finden wird, ob das aber ohne Eintrag ins Führungszeugnis für die nächsten 5 Jahre abgeht, wage ich zu bezweifeln.

Selbst in der PI Mitte sitzt man nicht in Handschellen in der Zelle (zumindest nicht wenn man friedlich ist).

Die Polizei kann dir natürlich nur einen Ausblick geben welche Strafe du/ihr bekommen werdet. Darüber entscheidet nunmal das Gericht. Da ihr aber diverse Sachbeschädigungen mit mehreren Geschädigten und hohem Schaden begangen habt... und u.U. ein (versuchter) Einbruchdiebstahl in einen PKW vorliegt, wird das ganze wohl auf keinen Fall eingestellt. Nach Jugendstrafrecht werdet ihr aber mit großer Wahrscheinlichkeit behandelt.

Zivilrechtlich wird da natürlich einiges auf euch zu kommen. Den Schaden müsst ihr begleichen... das übernimmt auch keine Versicherung.

Wie ich immer sage: Alkohol ist nur für Leute die damit ungehen können.

Weglaufen kann bei den Kollegen des zuständigen Reviers übrigens schmerzhafte Folgen haben.

Wann genau soll dieses Geschichte passiert sein? Und zu welchem Revier wurdest du gebracht?

und haben uns benommen. rofl

Die Verhandlung kann auch erst in Monaten sein, ihr seid ja nicht die einzigen Irren.

Der Polizist lag mit seiner Einschätzung wohl richtig. Sehr wahrscheinlich Jugendstrafrecht (fast immer), Arbeitsstunden, nicht wenig davon. Evtl. auch ein WE-Arrest, muss aber nicht sein.

Ach ja, eure Sparschweine werden es nicht überleben, ihr dürft natürlich den Schaden ersetzen....