Heckenbewuchs an der gemeinsamen Grundstücksgrenze, erlaubt?
Mein Nachbar hat die Eigenart an sich, sich mit seinem Gruundstück einigeln zu wollen. So pflanz er einen Heckenbusch neben den anderen. Die einzelnen Büsche haben inzwischen eine Höhe von 3.00 m erreicht und stehen direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Jeder sich nur bietende Freiraum entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze wird mit einem Busch bepflanzt. Vor mehr als 2 Jahren bat ich meinen Nachbarn, die schon damals gepflanzten Büsche so zu kürzen, dass diese nicht über die Zaunhöhe reichen. Das hatte er dann auch gemacht. Inzwischen lässt er die Büsche ohne Rückschnitt wachsen, sodass diese schon fast 2.00 m über die Zaunhöhe reichen und entsprechend Schatten auf mein Grundstück werfen. Vor einigen Jahren standen 3 Bäume auf meinem Grundstück, entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Diese habe ich allesamt gefällt, um keineProbleme mit meinem Nachbarn zu bekommen. Nun verbarrikatiert er sich mit diesen hohen Büschen. Ich möchte keinen Streit mit dem Nachbarn, bin es aber leid, ihn nochmals auf den Rückschnitt seiner Büsche hinzuweisen. Zudem bin ich der Meinung, dass diese hohen Büsche zu nahean der Grenze stehen. Abstand ca. 60-70 cm bei einer Höhe von inzwischen 3.00 m. Wie könnte ich es dem Nachbarn beibringen, dass er seine Büsche rückschneiden muss, ohne dass dies zum Streit führt ? Klar könnte ich ihn schriftlich dazu auffordern die Büsche auf ein Mass zurückzuschneiden, wie es eigentlich erlaubt ist. Das möchte ich allerdings vermeiden.
4 Antworten
In fast alle Gemeinden in Deutschland gibt eine "Einfriedungssatzung" oder "Einfriedungsverordnung", welche die Gestaltung der Grundstücksgrenzen regelt.
Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde nach einer solchen Verordnung. Verstösst der Nachbar dagegen, kannst Du ihn mehr oder weniger diskret darauf aufmerksam machen.
Eventuell sieht sich auch die Gemeinde dafür verantwortlich, die Durchsetzung der Verordnung zu gewährleisten.
Ich würde mich mal unverbindlich bei der örtlichen Behörde schlau machen, ob und wie das dort geregelt ist, ehe ich weitere Massnahmen ins Auge fasse. Viel wird dir nicht bleiben, Reden, Schreiben, Anwalt.
Und warum hast du Angst davor, dich klar und deutlich mit ihm auseinanderzusetzen? Auch wenn er dein Nachbar ist, kann er nicht machen, was er will.
Zusätzlich kannst du dich erkundigen, welche Hecken-Buschhöhen in deiner Stadt oder Ecke allgemein zulässig sind.
Nein sie steht nicht zu dicht an deinem Grundstück. Hier sind sogar 50 cm zulässig.
Was die Höhe betrifft , wie hier schon gesagt wurde wende dich an deine Gemeinde, es gibt Richtlinien dazu, wie hoch die Hecke sein darf. Üblich sind irgendwas zwischen 1,40- 2,50 m
Und damit kannst du dann deinen Nachbarn konfrontieren