Hebt der Zusatz "Schule" die Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

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Solange kein Zusatzschild wie: von Montag 6 Uhr bis Freitag 18 Uhr oder Montag - Freitag (oder so ähnlich) angebracht ist, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung immer

Der Zusatz beschränkt nichts. Es muss immer 30 gefahren werden, morgens, mittags, abends, nachts und Samstags, Sonntags und Feiertags. Was weißt Du, welche Schulveranstaltungen wann sind? Daher gilt das 30-ziger Schild unbeschränkt.

elprofesor313 
Fragesteller
 14.02.2020, 19:33

Das war auch mein Gedanke. Vielen Dank.

Das ist rein informativ, genauso, als wenn irgendwo "Baustelle" steht oder "Split". Das muss gar nicht da sein, aber die Begrenzung ist verbindlich.

Bei manchen Schulen steht dann aber ausdrücklich das Schild dabei: werktags von 07:00 bis 17:00 Uhr.

Dann wäre außerhalb dieser Zeit die reguläre Geschwindigkeit (im Ort 50) gültig.

Für mich heißt Zone 30 immer Zone 30, egal, welche Uhrzeit oder welcher Tag.

Der Zusatz "Schule" soll noch zusätzlich darauf hinweisen, dass hier besondere Vorsicht geboten ist, da hier noch Kinder unbedacht rumrennen können.

Das Schild Schule ist ein Zusatzschild. So wie beim Parkverbot darunter die Uhrzeiten oder Wochentage hängen.