Hebt der Zusatz "Schule" die Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
In unserem Ort gibt es seit einiger Zeit einen Zebrastreifen bei der Grundschule inklusive einer 30er Zone. Unter dem Verkehrszeichen "30" befindetsich der Zusatz "Schule".
Beschränkt dieser Zusatz die Gültigkeit der 30er Zone auf die Werktage vormittags und nachmittags? Wenn ja welche Zeiten genau?
Oder ist das ein rein informativer Zusatz, der die dauerhafte Gültigkeit der 30er Zone nicht beeinflusst?
Im Internet finde ich da sehr gegensätzliche Infos. Vielleicht weiß es ja jemand genau.
5 Antworten
Solange kein Zusatzschild wie: von Montag 6 Uhr bis Freitag 18 Uhr oder Montag - Freitag (oder so ähnlich) angebracht ist, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung immer
Der Zusatz beschränkt nichts. Es muss immer 30 gefahren werden, morgens, mittags, abends, nachts und Samstags, Sonntags und Feiertags. Was weißt Du, welche Schulveranstaltungen wann sind? Daher gilt das 30-ziger Schild unbeschränkt.
Das war auch mein Gedanke. Vielen Dank.
Das ist rein informativ, genauso, als wenn irgendwo "Baustelle" steht oder "Split". Das muss gar nicht da sein, aber die Begrenzung ist verbindlich.
Bei manchen Schulen steht dann aber ausdrücklich das Schild dabei: werktags von 07:00 bis 17:00 Uhr.
Dann wäre außerhalb dieser Zeit die reguläre Geschwindigkeit (im Ort 50) gültig.
Für mich heißt Zone 30 immer Zone 30, egal, welche Uhrzeit oder welcher Tag.
Der Zusatz "Schule" soll noch zusätzlich darauf hinweisen, dass hier besondere Vorsicht geboten ist, da hier noch Kinder unbedacht rumrennen können.
Das Schild Schule ist ein Zusatzschild. So wie beim Parkverbot darunter die Uhrzeiten oder Wochentage hängen.