Hauswand des Nachbarn soll frei sein?

3 Antworten

Ich empfehle dir, dich zuerst an deinen Vermieter zu wenden und das Vorgehen in der Sache mit ihm abzustimmen. Das solltest du nicht allein entscheiden.

Habe ihn schon informiert über deren Forderung, aber da von den Nachbarn nichts persönlich zu ihm kommt, interessiert ihn das nicht. 

Ich hab halt den Stress mit den Nachbarn und das nervt so langsam. 

@Lilly7997

Aber er kann dir doch zumindest seine Meinung sagen, was er davon hält. Also ob du die Sachen weg räumen sollst oder ob du nichts machen sollst!? Da du dazwischen stehst, ist es nicht so nett, dass es ihm so sehr egal ist.

@Lilly7997

Was sind das überhaupt für Sachen, die da hängen? Hast du einen Nutzen davon oder ist es nur Lager für deinen Vermieter?

@Renick

Da ist Holz mit Haken an der Wand befestigt und Regale mit Baumaterial. Mich stört es nicht, da das mit der Miete verrechnet wurde. 

@Lilly7997

Okay, somit sind es also Sachen, die nur vom Besitzer da gelagert werden und es auch abgesprochen ist, dass es dort bleiben kann und soll. Das bedeutet auch, dass du es gar nicht einfach weg räumen darfst.

Sag also dem Nachbarn, dass es das Eigentum des Vermieters ist und laut Abspreache mit ihm auch dort zu verbleiben hat. Somit du gar nicht berechtigt bist, das zu entfernen. Falls sich der Anwalt meldet, sagst du das gleiche. Auf eine weitergehende Diskussion würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen und auf den Vermieter verweisen. Es liegt nicht in deiner Zuständigkeit. Punkt.

kann dir egal sein du bist nur mieter. und es sind nicht deine sachen die dort stehen

das wird ihm auch ein anwalt sagen. wenn dann ist der eigentümer verantwortlich nicht du. 

Das Schreiben seines Anwaltes würde ich gespannt erwarten - vermutlich vergeblich. DU hast den Kram da nicht angebracht. Also soll der Nachbar sich an den Eigentümer wenden. Dessen Anschrift erfährt er beim Einwohnermeldeamt. Der Anwalt wird deinem Nachbarn das hoffentlich auch erklären. Solltest du wider Erwarten doch einen Brief vom Anwalt erhalten, schicke ihm einen Dreizeiler zu, dass du weder Eigentümer des Grundstückes noch der Erbauer der Überdachung bist, er möge sich an den Eigentümer Herrn XXX wenden.

Natürlich musst du da nichts wegmachen. Würdest du das nämlich tun, stünde vermutlich morgen dein Vermieter vor der Tür und Rabbatz machen, dass du da eigenmächtig sein Eigentum abgerissen hast.