Hausverwaltung zahlt Nebenkostenabrechnungs-Guthaben nicht zurück - Miete kürzen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Guthaben so einfach von der Miete abziehen würde ich nicht machen.

Aber ich würde der Hausverwaltung schriftlich eine angemessene Frist einräumen und ihnen ankündigen, wenn sie in dieser Frist den Betrag nicht überwiesen haben, dass du die nächste Miete um das Guthaben kürzen wirst. So hat die Verwaltung Zeit zum reagieren.

Ach, was für ein Aufwand. Was für eine Bürokratie. Muss das sein?

@Looserlike

ja, auch wenn man meint, Recht zu haben, darf man es sich nicht einfach nehmen, sondern muss die Spielregeln einhalten

@bibi8888

kürz nicht die Miete sondern die Nebenkostenvorauszahlung.

@guterwolf

@Guterwolf, dein Einwand leuchtet mir ein.

@Looserlike

Hallo @Looserlike, vielen Dank für das Sternchen. :-)

@Looserlike

Nein,fordere den Überweisungsnachweis,und gib nochmal zur Kontrollmöglichkeit Deine Bankverbindung in IBAN und Kontonummer an.Damit gibst Du Gelegenheit einen Rückläufer? aufzuklären.Ganz sicher bekommst Dein Geld.

Nachdem die Frage nach so kurzer Stehzeit schon bewertet wurde, meine Antwort für die, die sie lesen möchten. Also, es gibt ein Guthaben, dies ist aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben fällig nach vier Wochen und kann somit selbstverständlich von der Miete einbehalten werden. Prüfe trotzdem, ob die AR überhaupt ordnungsgemäß ist bzw. inhaltlich Fehler enthält. Meist bei Hausmeister werden nicht erkennbar nicht abgezogen der Anteil für Verwaltung, Mithilfe bei Umzügen, Kleinreparaturen, etc. sowie bei Beleuchtung dem Mieter untergejubelt auch andere Stromverbräuche. Bei Bezug von GAS wird unwirtschaftlich meist der örtliche und teure Anbieter genommen und damit der Mieter unzulässigerweise mit unwirtschaftlichen Kosten belastet. Dies muß er nicht hinnehmen. Viel Glück und reduziere auch die Abschläge um rd. 10 EUR.

Bei sowas wird nicht die Miete gekürzt, sondern die Nebenkostenvorauszahlung ! Die Miete darf nur bei Mängeln in der Wohnung gekürzt werden.

Unterstellt, diese 150€ sind eine sich aus einer vorliegenden NK.-Abrechnung ergebende Forderung, dann kann diese gegen Kaltmiete verrechnet werden, das aber nur nach einer, z.B. zum nächsten Mietzahlungstermin gesetzten Zahlungsfrist und einer Ankündigung der Verrechnung. Das alles möglichst per E+R.

Eine stillschweigende Verrechnung ist nicht zulässig.

Man braucht nicht immer gleich einen Mieterbund oder gar einen REA.

was hat die Kaltmiete mit den Nebenkosten zu tun?

Nichts!

Nebenkostenschulden werden NIE mit der Kaltmiete verrechnet, sondern mit Nebenkostenvorauszahlungen ! Kaltmiete wird nur gekürzt, wenn es Beeinträchtigungen und Schäden innerhalb der Wohnung gibt !

Der Mieterbund ist bei Problemen dieser Art ein wunderbarer Ansprechpartner. Also erstmal den kontaktieren und sich rechtlich absichern. Einfach die Miete um den ausstehenden Betrag kürzen ist jedenfalls nicht zulässig.

Aber es wäre doch nur logisch. Und in den Mieterbund möchte ich nicht eintreten, nicht noch einen Jahresbeitrag im Januar zahlen.

@Looserlike

Musst du auch nicht. Du bezahlst eine einmalige kleine Gebühr für die Beratung, für das Erstgespräch. Erkundige dich doch mal.

Aber wie schon gesagt: eigenmächtig kürzen geht nicht. Das fällt dir auf die Füße.

Ich würde da nur eine Kurze Nachricht schicken, dass du beim Nächsten Mal die Nebenkosten kürzen wirst, da die Hausverwaltung trotz mehrmaliger Zusage die Rückzahlung nicht vorgenommen hat.

Wenn die Nebenkosten geringer als 150 € sind. Dann kürzt du eben auf zweimal.

Auf keinen Fall die Kaltmiete kürzen!