Hausverwaltung kommt Reperaturen nicht nach,was kann ich als Eigentümer tun?

3 Antworten

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Da die Schäden nicht in deiner Mieterwohnung sondern am Gemeinschafteigentum sind bist du bei der Hausverwaltung richtig. 

Hast du den mal euren Beirat über die Situation Informiert, die können meist höheren Druck ausüben als ein einzelner Eigentümer.

Ansonsten setzt der Verwaltung ebenfalls eine Frist, mit der ankündigung eigene Handwerker zu beauftragen und die Rechnungen von der Hausverwaltung einzufordern.

Danke für deine Antwort. Die Dachrinne ist so oder so Gemeinschaftseigentum, das Warmwasser? Ist ja IN der Wohnung wo es nicht fließt. Aber der Ursprung DAS es NICHT fließt ist die Reparatur des Wasserrohrbruchs einer anderen im Haus gelegenen Wohnung.....

@Samtpfote17

Dann muß die Handwerksfirma, die den Schaden repariert hat nacharbeiten. Wenn du weist wie die Firma heißt wende dich direkt an diese.

@berlina76

Keine Ahnung welche Firma das war und ich weiß noch nicht mal zu wem die Wohnung mit dem Wasserschaden gehört, da wir erst seit 1 Jahr die ETW besitzen und es alles sehr kompliziert für uns ist und wir die leute im grunde gar nicht kennen.

@Samtpfote17

wie gesagt wenn die Hausverwaltung nicht reagiert wende dich an den Beirat.

Also, die Mieterin hat die Erlaubnis, einen Kamin zu betreiben und das dafür benötigte Holz auch in Ihrem Mietgegenstand zu lagern.

Es soll vorkommen, daß bei Regen und Schnee so etwas dann auch feucht wird und ggf. umgelagert oder abgedeckt wird.

Eine WEG bwz. deren Verwalter ist für mietvertragliche Angelegenheiten nicht zuständig.

Eine Reparatur einer Dachrinne kann veranlaßt werden, wenn denn für solche Maßnahmen zuvor ein entsprechender Haushalt zur Verfügung gestellt wurde.

Als Notmaßnahme kann so etwas allerdings nicht beziffert werden.

Warmwasser:

Es haben also alle Bewohner der Anlage, bis auf Eure Mieterin, Warmwasser in den Küchen und es wurde auch von Euch gerpüft, daß die Ursache nicht in der Wohnung zu finden ist für den Ausfall? Kommt denn Kaltwasser oder gar nichts?

Viel Glück.

steht in dem vertrag , den du / ihr mit der hausverwaltung habt, nichts darüber, was zu tun ist, wenn die eine oder andere partei ihren pflichten nicht nachkommt?

Da steht nur...Aufgaben, Rechte, Pfichte.... nach §§27 und 28 WEG und das die Tätigkeit der Verwaltung danach ausschlißlich den Bereich Gmeinschaftseigentum, nicht jedoch den Bereich ihres Sondereignetumes.....

2. die für die ordnungsmäßige
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
3. in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen;

Was soll das nun heißen? Die haben aber die Veträge mit den Firmen die für Reperaturen zuständig sind und außerdem sind die Mägel NICHT durch meine Wohnung entstanden und die Dachrinne ist so oder so Gemeinschaftseigentum....

Und wie schon gesagt, die zuständige Mitarbeiterin hat auch nicht gesagt das ich mich um eine Firma kümmern soll....

@Samtpfote17

und eure eigentümergemeinschaft hat keinen vorstand o.ä?

@Wohlfuehlerin

Ja doch...hab nur keine Kontaktdaten

@Samtpfote17

du bist eigentümerin und weisst nicht, wie du den von dir gewählten vorstand erreichen kannst? *wunder*

@Wohlfuehlerin

Wir sind nocht nicht lange Eigentümer und kennen somit die Leute nicht wirklich...da sich die Wohnung auf mehrere Häuser erstrecken ist das auch kompliziert da durchzublicken, wer wohin gehört...