Hausverwaltung, haftung bei falscher Buchführung im Mietkonto

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, selbstverständlich. Warum sollte eine Hausverwaltung bei Pflichtverletzungen straffrei gestellt werden? Sie haftet ebenso, wie jede Privatperson, Firma, Behörde, Institution usw. im Rechtsleben haftet.

Welches Gesetzbuch tritt dann in Kraft?

@NicoleWolter

Z.B. § 823 BGB. Gibt aber noch einige mehr ;-)

@scallawags

Hallo scallawags,

problematisch wird die Angelegenheit, wenn die HV dieses in der Vergangenheit tat und einem dieses erst jetzt bekannt wurde! Greift da BGB § 194, obwohl alle Zahlungen geleistet wurden oder fallen die nicht ausreichend berücksichtigte Zahlungen hinten über … und sind futsch?

Das weiss nur ein Anwalt oder Mieterschutz frag mal dort

Möchte die Angelegenheit nun auflösen.

Ich habe mit Unterstützung des Mieterbundes meine Hausverwaltung verklagt. Dabei kam zu Tage, das meine Hausveraltung seit fünf Jahren, meine Nebenkosten falsch verbucht hat. Hierbei ist mir ein Schaden von rund 3500 € entstanden. Aufgrund der geänderten Verjährungsfristen wurden mir lediglich 2400 € (zuzüglich Zinsen), zugesprochen. Der Richter sprach während der Verhandlung von Unterschlagung …..

wenn zuviel abgezogen wurde ,sind sie verpflichtet es wieder zurück zuzahlen.aber haftbar machen ist glaube ich zu hoch gegriffen. es entsteht ja in diesem sinne kein schaden,ausser das du zuviel gezahlt hast.

Das kommt darauf an,

ob die Hausverwaltung sich schuldhaft verhalten hat. Wenn der Mieter z. B. falsche Angaben gemacht hat, haftet die Hausverwaltung natürlich nicht.

Normaler Weise lassen sich Buchungsfehler schnell aufklären, da der Mieter ja eine Abrechnung erhält, wo er zumindest nachprüfen muss, ob seine Zahlungen richtig aufgeführt wurden. Unterläßt man die Prüfung, wird es schon schwieriger die Haftung allein der Hausverwaltung aufzubrummen.

Die Antwort könnte erheblich konkreter ausfallen, wenn du etwas mehr Informationen mitteilen könntest, so z. B. was Schief gelaufen ist und wie sich der Schaden zusammensetzt.

Letztlich kommt es auch darauf an, welche Art von Schaden entstanden ist.