Hausverkauf-Bezahlung

12 Antworten

Die Grundbucheintragung ist i.d. R. keine Voraussetzung zur Kaufpreisauszahlung, sondern sie muss nur an rangerster Stelle gewährleistet sein. Somit ist nach Kaufpreiszahlung i.d.R. die Auszahlung an den Verkäufer sofort möglich, wenn am Übergabetag keine neuen, dagegenstehenden Anträge vorliegen. Natürlich muss Löschungsbewilligung der Gläubigerbank und Vorkaufsrechtverzicht der Gemeinde vorliegen, aber das ist reine Routine und meist 4 Wochen nach Kaufvertragsabschgluss erledigt.

Das ist doch totaler Unsinn.

Sobald der Notar alles schriftlich fest gesetzt hat und beide Parteien unterschrieben haben, steht nichts mehr im Wege.

Dass das Haus nicht irgend wie anders belastet ist/war, müsste der Notar vor dem Verkauf schon eingesehen haben.

Als wir kauften, haben wir die Abwicklung ueber den Notar gemacht, den Barscheck haben wir dann direkt bei unserer Bank einbezahlt. Da hat der Notar nur sein Geld bekommen fuer die Abwicklung.

Falsch. Lies die anderen Antworten von Quickfinger, MutterBeimer und emmka. So ist es nun mal!

@zwill21

Ich habe aber eben eins verkauft und ein neues angekauft. Bei mir lief das so, wie ich es beschrieben habe, ab.

@Nellina

Ja, so KANN es laufen, muss aber nicht.

Aus irgendeinem Grund wurde in eurem Fall die Abwicklung über Notaranderkonto gewählt. Das macht man nur, wenn ein besonderes Sicherungsinteresse besteht. Normalerweise wird der Kaufpreis direkt an den Verkäufer gezahlt, i.d.R. nachdem eine sogenannte Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen wurde und dann wird die Eigentumsumschreibung beantragt. Damit wird sichergestellt, dass der Käufer erst an den Verkäufer zahlt wenn er Eigentümer ist und der Verkäufer auch erst sein Eigentum aufgibt, wenn der Kaufpreis "sichergestellt" wurde.

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In deinem Fall wurde das Notaranderkonto dazwischen geschaltet. Es läuft alles wie oben beschrieben nur das eben nicht direkt an den Verkäufer sondern zunächst an den Notar gezahlt wird.

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Zu deiner letzen Frage: der Notar kann die Dauer der Eintragung tatsächlich nicht beeinflussen, besonders in der Vorweihnachtszeit kann es beim Grundbuchamt ziemlich lange bis zur Eintragung dauern.

Das ist ja der Hauptgrund, weswegen, das Geld auf das Notaranderkonto eingezahlt wird. Um Zu gewährleiste, dass der Käufer auch wirklich in seine Rechte eingesetzt wird und der Verkäufer auch tatsächlich sein Geld bekommt. Wie lange das dauert, liegt dann an dem betreffenden Grundbuchamt. 6-8 Wochen sind da sicher keine Seltenheit. Da du aber ja einen Vertrag vorweisen kannst, kannst du damit jeder zeit bei deiner Bank eine Abschlagszahlung gegen Abtretungserklärung bekommen. (Wenn du dringend Geld benötigst) Kostet natürlich ein paar € Zinsen.

Jep, so isses. Erst wenn der Grundbucheintrag besteht, ist der Käufer wirklich haftbar und die finanzierende Bank kann sicher sein, dass sie ihn auch belangen kann. Solange muss das Geld vom Notar noch festgehalten werden, damit es bei einem Scheitern wieder zurück an die Bank gehen kann.