Hausverbote gegen Person?

3 Antworten

In deinem Pachtvertrag für den Kiosk ergibt sich ja, für welche Fläche du deine Pacht bezahlst. Auf dieser Fläche hast du dann auch das Hausrecht. Selbstverständlich kannst du da Störer des Platzes verweisen und dafür zur Not auch die Polizei einschalten.

Natürlich. Hausrecht. Darf der Kioskbetreiber und jeder der da arbeitet.

Natürlich

Du besitzt das Hausrecht und darfst so viele raus werfern wie du lustig bist

Wenn du willst kannstdu also auch ein Hausverbot erteilen

Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung