Hausverbot Pfandflaschen

6 Antworten

Melde diesen Markt dem zuständigen Behörden ( Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt) Verbraucherschutz, evt. konnten die mal ein paar Leute vorbei schicken, die es nochmal ausprobieren, ob es ein Einzelfall war oder es System hat.

Die Aufsichtsbehörde für Gewerbebetriebe ist in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde. Ich würde dort anrufen und nachfragen. Die Telefonnummer und Adresse verrät Dir Google.

Vermutlich ist Dir schon die Verpackungsordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/BJNR237900998.html#BJNR237900998BJNG000200311

bekannt und der Filialleiter hat sich über die Rücknahmeverpfichtung hinweggesetzt.

Dem Laden droht ein Bußgeld, wenn er die Pfanddosen nicht zurücknimmt!

Zu dem Hausverbot kann ich es nicht einschätzen, was Du im Gespräch mit dem Filialleiter so gesagt hast. Falls Du unpassende Bermekungen gemacht hat, hat der Filialleiter das Recht Dir Hausverbot zu erteilen. Es reicht schon, wenn Du zu viel redest, wenn er andere wichtige Dinge zu erledigen hat. Durch das Hausverbot bist Du auch gar nicht besonders eingeschränkt, weil Du in anderen Geschäften einkaufen kannst und auch dort die Pfandflaschen zurückgeben kannst.

versuchs mal beim verbraucherschutz ,und um den filialleiter einen reinzudrücken ,sollteste mal beim ordnungsamt nachfragen , da ich mir jetz nicht sicher bin ,ob das eine ordnungswidrigkeit ist