Hausverbot per Postfach zustellen
Guten Tag, in die Runde.
Ich möchte einem aufdringlichen Menschen Hausverbot erteilen. Leider kann ich ihn persönlich nicht erwischen, da er nicht öffnet.
Als Postadresse gibts nur ein Postfach. Ist es juristisch korrekt, das Schreiben dort per Einschreiben hinzuschicken, bzw. welche Möglichkeiten git's sonst noch, z.B per Gerichtsvollzieher?
Danke für die Bemühungen.
Gruß
Walter
2 Antworten
Ich würde zuerst einmal versuchen, die Anschrift zu ermitteln. Gegen eine Gebühr gibt das Einwohnermeldeamt bei begrùndeten Anfragen die Daten heraus. Die Begründung: Ermittlung einer zustellfähigen Anschrift für ein (mögliches) Gerichtsverfahren. Dann kannst Du per Einschreiben bzw. durch einen Gerichtsvollzieher das Dokument zustellen lassen. Lässt sich keine Adresse ermitteln, bleibt Dir nur die Möglichkeit, das Hausverbot mündlich auszuprechen und bei Verstoss die Polizei zu rufen und wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.
Erstmal danke.
Die Person entzieht sich leider dem deutschen Meldeamt. Hat seinen Wohnsitz wegen Insolvenz nach Frankreich verlegt. Wohnt aber hier, Adresse ist bekannt, nur sie öffnet halt nicht die Tür.
Logik sagt aus : Wenn du ihn nichtbeim Betreten deines Grundstückes erwischt hast ,oder zu fassen kriegst ,kannst du ihm auch kein Hausverbot erteilen Zum anderen muss es dann auch noch begründet sein (das Wiederrechtliche Betreten). MFG Rudi