Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?
Guten Tag,
vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:
Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.
Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.
Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!
Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.
Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.
Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.
Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.
Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.
Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?
Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?
Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.
*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)
Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.
13 Antworten
Grundsätzlich kann der Inhaber oder Filialleiter ein Hausverbot aussprechen, ohne das begründen zu müssen.
So wie Du die Situation schilderst, solltest Du mit dem für das Hausverbot Verantwortlichen aber mal ein Gespräch führen und ihm Deine Sicht der Dinge schildern, dann vermutlich hatte er von Deinem Kontrahenten eine ganz andere Version gehört, die mit den Fakten kaum etwas zu tun hatte.
Das müsste doch zu klären sein.
wo leben wir eigentlich... schlimm, wenn wegen sowas so ein Aufwand betrieben wird.... armes Deutschland....
Du hast dich auf jedenfall in Privatangelegenheiten eingemischt.Solange die Verkäuferin sich nicht persönlich belästigt fühlt,geht es dir eigentlich nicht an. Dennoch hätte eine einfache Entschuldigung gereicht. Auf jedenfall ist ein Hausverbot überzogen,denn du hast ja nicht in Böswilligkeit gehandelt. Wende dich an die Geschäftsleitung und schildere das genau so. Wenn sie positiv reagieren ist es gut,ansonsten bleibt dir nur die Option vor Gericht zu ziehen. Ob dir das die Mühe wert ist,musst du dann selbst entscheiden.
Im Urteil des BGH vom 9.3. 2012, AZ V ZR 115/11 wurde entschieden, daß ein Hausverbot nicht begründet werden muß.
Ein Widerspruch dürfte juristisch somit nicht zum Erfolg führen.
Das Hausrecht unterliegt keinerlei Beschränkungen per se. Der Inhaber des Hausrechts kann diesbezüglich nach Belieben verfahren. Anders verhielte es sich lediglich, würde z.B. ein Verstoß gegen AGG oder Diskriminierung ganzer Gruppen vorliegen, und zwar summarisch ohne Bezug auf einzelne Ereignisse und Personen. So aber kann Dir jeder Geschäftsmann oder Beauftragte für dessen Geschäfts- und Privaträume jederzeit ohne Beschränkung Hausverbot erteilen (weil er etwa Deine Frisur / Jacke / Einstellung / Nase nicht mag).