HAUSVERBOT FÜR SOHN?!?!?!

12 Antworten

Der Vermieter (Hauseigentümer) hat das Recht, jedem, der nicht im Hause wohnt, das Betreten seines Hauses und des Grundstücks ohne Angaben von Gründen zu verbieten und ihn zum sofortigen Verlassen aufzufordern (§ 903 BGB).
Allerdings steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter das Hausrecht nicht zu und gegenüber Besuchern des Mieters nur in Ausnahmefällen (LG Hagen WM 92, 430).

Offenkundig hat der Vermieter nicht nur einen Anwalt, sondern auch die Portion Verstand, die Ihrem Freund abgeht!

warum? ^^

@Chuque

Ganz einfach, weil ein Besitzer keine Begründung braucht

@Volker13

Ja und da die Wohnung gemietet ist ist sie nicht der alleinige Besitz des Vermieters Schlaubi ^^

@Chuque

Richtig, aber alles drumherum ist Besitz des Vermieters. Und wenn der VM das Betreten des Grundstücks verbietet, dann kann der Besucher nicht zu der Wohnung gelangen. Ganz einfach!

@Volker13

Neneneeee ^^ ich hab gelesen das zwar solche Dinge wie der Garten und so nicht betreten werden dürfen ABER das NATÜRLICH alles was benutzt werden muss um zur Wohnung zu gelangen man betreten darf ^^

@Volker13

Er kann seinen Mietern nicht verbieten, Besuch zu bekommen. Und wer in Abwesenheit des Mieters das Haus hütet, hat den Vermieter überhaupt nicht zu interessieren. Es sei denn, dass dieser sich dann vertragswidrig verhät. Diese Vertragsverletzung hätte sich der Mieter dann zuzuschreiben.

@Chuque

Wenn Du das so viel besser weißt, warum stellst Du dann hier eine solche Frage?

@Volker13

zu viel geraucht? ich stell hier fragen die ich will du musstse dir ja nich anguckn ich glaub es hackt ey geh teletubbys guckn o.O

@DerHans

Das hängt vom Verhalten des ungeliebten Besuchers ab! Jeden Blödmann muß man als Hausbesucher nicht akzeptieren; da gibt es schon Grenzen! Mag der Besucher dies nicht, dann kann er ja versuchen sich ins Haus hinein zu klagen!

@firstguardian

Der Fragesteller zeigt ja nahezu, dass da was nicht stimmt, und zwar durch sein eigenes hier an Tag gelegtes Verhalten.

@Volker13

Also ich lüge nicht ^^ Wozu sollte ich hier was nicht reinschreiben was noch passiert ist ^^ Dann verlass ich mich auf ne Antwort und dann bin ich hinterher der gearschte :D also wenn du so bist dann prost mahlzeit ^^

Da wird schon einiges vorgefallen sein...Sowas kommt nicht von ungefähr...Knasti sagt schon alles...

Bei dir denk ich mir auch meinen Teil wenn du nur vorurteile hast ^^ und nein da ist nichts vorgefallen denn mit dem aus dem Knast hat der Vermieter keinerlei Probleme, ganz im Gegenteil ^^

Der ganze Sachverhalt ist ziemlich durcheinander!

zu viel geraucht? ich stell hier fragen die ich möchte du musst die dir ja nich anguckn ich glaub es geht los o,O

@Chuque

Ich rauche und trinke nicht. Aber offensichtlich bist Du mit einem JumboJet durch die Kinderstube gesaust!

Der Vermieter kann immer ein Hausverbot aussprechen, zwar nicht für die Wohnung als solches, aber für den Rest seines Besitzes.

Bereits das Betreten des Grundstückes wäre sodann Hausfriedensbruch!

So geht es nicht, der Zugang der zur Mietwohnung darf nicht eingeschränkt werden, es sei denn gibt schwerwiegende Gründe die dagegen sprechen.

@Snooopy155

Dann könnte ein Vermieter ja einen Mieter aushungern, wenn er einfach allen anderen Leuten das Betreten des Grundstücks verbieten lässt. Das war wohl nichts.

@DerHans

Wieso? Die Mutter, die angeblich nicht alleine laufen kann, ist komischerweise nicht zu Hause. Ich als Sohn, wäre dann in der Nähe meiner Mutter. Verhungern wird sie schon nicht. Denn schließlich kann sie ja auch alleine in der Weltgeschichte umherschwirren.

@Volker13

Moah lies richtig!!!!! Nicht die Mutter von meinem Freund!!!!! Die Mutter von meinem Freund pflegt die Mutter ihres Partners (der nicht zu hause ist) Und wenn Sie dann mal weg will (was eh selten genug der Fall ist) Dann passt mein Freund auf Sie auf!! Jetz geschnallt?!??!!?

@Chuque

Hier spricht der Prol ...