Hausverbot eines Kumpels in der WG. Ausgesprochen vom Vermieter?
Mein Vermieter hat meinen Mitbewohner Mitgeteilt das sein Gute Kumpel ein Hausverbot ausgesprochen. Direkt hat er gesagt das er hier nichts zu suchen hat und er nicht möchte das er das Haus und die Wohnung betritt. Liegt auch daran das der Kumpel vom Mitbewohner mir Drohungen ausgesprochen hat etc. Begeht er jetzt Hausfriedensspruch? Mein Mitbewohner meint, das der Vermieter nicht bestimmen kann welche Gäste er ist.?!?!?!? Aber hier Gilt doch als Vermieter dem das Haus gehört dein Wohnungs bzw. Haus verbot zu erteilen. ob nun gast oder nicht
2 Antworten
Und was ist Damit? Wenn ich sage er soll gehen? Dann muss er sich Offiziell daran halten, auch wenn mein Mitbewohner sagt er kann bleiben. In dem Fall herrscht Unstimmigkeiten und somit Tritt der unten beschrieben Paragraf ein?
Das Recht, in der Mietwohnung Besuch zu empfangen und diesen auch für
begrenzte Zeit dort übernachten zu lassen, ist ein Anspruch aus dem
Mietvertrag. Dieses Recht steht damit der Gesellschaft gemeinsam, also
der gesamten Wohngemeinschaft zu. Gem. § 709 BGB ist bei der
Geschäftsführung einer BGB-Gesellschaft Einstimmigkeit vorgeschrieben.
Die Gebrauchsüberlassung ist Zweck der Wohngemeinschaft als
BGB-Gesellschaft. Für die Art der Nutzung ist daher Einstimmigkeit
vorgeschrieben. Somit müssen alle Mitbewohner zustimmen, wenn
Übernachtungsbesuch aufgenommen werden soll. Kommt keine Einstimmigkeit
zustande, ist das Begehren, Besuch aufzunehmen, abgelehnt. Dann kann dem
Besuch die Übernachtung verweigert werden.
Mag sein. aber leider ist hier hat das Hausrecht Vorrang !
Hab mit der Polizei gerufen und nochmal mit den Vermieter Gesprochen.
Ich könnte die Polizei Rufen und ihn verweisen lassen wenn er nicht geht. Es ist nur die Sache, ich fühle mich in meiner Wohnung nicht Sicher durch einen Fremden der mich bedroht