Hausverbot Besucher?

7 Antworten

Nun drohen beide Mieterin mit Anwalt gehen mich

Mit Anwalt kann man nicht drohen, da Anwälte keine Richter sind. Was sie gut können, ist, in schönstem Juristendeutsch Drohbriefe an die Gegner ihrer Mandanten zu schreiben. Die muss man aber nicht allzu ernst nehmen.

Vielmehr solltest Du jetzt schon zur Organisation Haus&Grund gehen und Dich dort beraten lassen. Dort hat man auch die Adressen von Rechtsanwälten, die Dich sehr gut vertreten könnten.

habe ich beiden ein Hausverbot ausgesprochen.

Das ist im Prinzip in Ordnung, jedoch bin ich der Meinung, dass Du viel weiter gehen könntest, bzw. ein Anwalt, der Dich vertritt. Eine Abmahnung an beide wegen fortwährender Störung des Hausfriedens zu Lasten der übrigen Mieter.

Sollte sich ein solcher oder ähnlicher Vorfall wieder wiederholen, also dass sich die beiden Mieterinnen oder ihre Freunde im Treppenhaus oder generell im Haus lautstark prügeln, deswegen dann wiederholt die Polizei kommen muss und somit auch das Haus insgesamt in Verruf gebracht wird, erhalten beide eine fristlose Kündigung.

Da die Streitigkeiten und Folgen amtsbekannt sind und entsprechende Polizei- und Gerichtsprotokolle existieren, sollte das ziemlich problemlos durchsetzbar sein und die beiden Mieterinnen brauchen ihre Anwälte höchstens noch dazu, sie zu beraten, was sie künftig unterlassen sollen, um einen Verlust ihrer Wohnung zu vermeiden.

Also noch ganz konkret zu Deiner Frage: Du fühlst Dich in der Defensive. Du solltest aber direkt in die Offensive gehen.

Ich denke nicht das du ein "Hausverbot" aussprechen kannst. Zumindest nicht gegen den Unschuldigen.

Meine Frage an Euch ist ob die wenn sie gegen das Hausverbot angehen eine Chance haben.

Zivilrecht. Die Mieter können m.E. gar nichts verlangen. Diejenigen, welche das Hausverbot betrifft, könnten beim Gericht Duldungsklage erheben, um Zutritt zu erhalten. Sehr unwahrscheinlich...

Mach weiter wie bisher. Wenn die Strolche das Haus betreten, Polizei rufen und Anzeige + Strafantrag stellen.

Wobei mir noch unklar ist, weswegen es eine Gerichtsverhandlung gibt.

Paderborn2018 
Fragesteller
 26.06.2018, 15:50

Die Gerichtsverhandlung war wegen der Prügellei unter den Freunden der Mieter hier im Haus

Paderborn2018 
Fragesteller
 26.06.2018, 22:30

Na super....ich habe gerade die Polizei gerufen. Die waren auch hier. Oben war alles ruhig und die Mieterin darf selber entscheiden wer zu Besuch kommt. Die sind direkt wieder gefahren!

Hausverbot für das Treppenhaus/Grundstück erteilen.

Quelle:

In einem anderen Fall bedrohte ein Besucher des Mieters Drittpersonen auf dem Grundstück mit einem Messer und einer Schusswaffe. Das Hausverbot des Vermieters war gerechtfertigt, auch wenn damit das Betreten der Wohnung des Mieters durch die Drittperson zumindest zeitweise nicht mehr möglich war (AG Wetzlar, Urteil v. 21.2.2008, 38 C 1281/07-38).

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er darf also in die Wohnung, aber muss dort wohl auf dem Luftweg hin finden da er das Grundstück nicht betreten darf. Des weiteren kannst du den Mieter abmahnen und ggf. kündigen.

Was hindert Dich daran, das Hausverbot auszusprechen?