Hausverbot bei Penny, Lidl und Co. nur schriftlich wirksam?

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Hallo.

Da genügt ein mündliches Verbot. Die haben Hausrecht. 

Recht herzlichen Dank für die Bewertung.

Mündlich reicht. Die Mitarbeiter haben das Hausrecht und der Geschäftsführer darf durchaus entscheiden, wer in den Laden darf und wer nicht.

Wenn jemand in deine Wohnung kommt und du willst ihn da nicht haben, musst du ihm das auch nicht schriftlich geben. :-)

Ich glaube, dass es mündlich reicht. Doch wer will das dann Prüfen? Die anderen Mitarbeiter müssten ja darüber informiert werden. Und das wird denke ich wenn dann shriflich gemacht.

mündlich reicht vollkommen aus.