Haustürschlüssel für ETW

2 Antworten

Also, welche Schlüssel wer bekommt, wird doch durch Beschluß geordnet, oder? Alle Schlüssel sind ja schließlich gemeinschaftliches ET und wenn jetzt ein ET es möchte oder auch nicht, kann er ja einen entsprechenden Beschluß herbeiführen. Alles doch ganz einfach.

Der Eigentümer einer Wohnung hat selbstverständlich das Recht auf einen Schlüssel zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn er seine Wohnung als Sondereigentum Dritten mietweise zurm Wohnen überläßt. Der Verwalter hat ihm auf Verlangen eine solchen Schlüssel gegen Kostenerstattung bereitzustellen.

Bist Du dir sicher? Wo steht das? Ich habe als Verwalter nicht einmal so ein Ding von den ET ausgehändigt bekommen. Wenn ich in die Hütte möchte, habe ich zu klingeln!

@schleudermaxe

Was Sie als Verwalter angeht, regelt Ihr Verwaltervertrag ; lesen Sie mal nach! Wie sollten Sie ohne Schlüsselgewalt über die Gemeinschaftsbereiche denn Ihren Auftrag als Verwalter ordentlich ausführen können?

@schelm1
Wenn ich in die Hütte möchte, habe ich zu klingeln!

Ich habe für (fast) alle Objekte einen oder sogar mehrere Schlüssel. Es ist doch selbstverständlich, das Verwalter ins Haus kommt.