Haustürgeschäft für Einzelunternehmer rückgängig machen

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Musst dir nen Anwalt dazu holen. Hört sich aber arg danach an dass sich dein werter Kumpel den Vertrag nicht richtig durchgelesen hat. Und das ist natürlich blöd. Der Vertreter kann dir sagen was er will, wichtig ist einzig was in dem Vertrag steht den man unterschreibt.

Hört sich aber ganz arg nach nem betrügerischen Vetreter an (Obwohl das auch verdammt naiv von deinem Kumpel war den Vertrag nicht richtig zu lesen und dann noch zu glauben der Vertreter würde den Zerreissen wenn man am selben Tag noch anruft ) Das einzige was er jetzt tun kann ist sich nen Anwalt zu nehmen (was sich ja bei den knapp 10000 euro durchaus lohnt) und der kann dann schauen ob der die irgendwie drannkriegen kann, wegen Betrug oder so oder dass der vetrag unrechtmäßig ist.

Vielen Dank, sag ich ihm gleich.

Der war jetzt beim Anwalt. Irgendwie hat er wohl Glück, denn man kann das Schild von der Entfernung, wie es der Vertreter gesagt hat, gar nicht lesen. Also ist der versprochene Gegenstand (lt. Anwalt) nicht gegeben. Der Anwalt hat den Vertrag jetzt angefochten. - Mal gucken was raus kommt. - Ansonsten, hm, war lt. Vertrag alles korrekt, auch die 7 Jahre Laufzeit. Dumm gelaufen kann man nur sagen, das war dem ne Lehre, kannste glauben.

Da gibt es keine Möglichkeit, ein Widerspruchsrecht bei Gewerbetriebenden gibt es nicht, wenn dies nicht vertraglich vereinbart ist...

Er sollte sich vielleicht mal anwaltlich beraten lassen. Die Widerrufsfrist gilt für Gewerbetreibende nicht. Aber es ist manchmal möglich, nachzuweisen, daß man arglistig getäuscht wurde. Da würde ich aber einen Fachmann (sprich: Anwalt) zu Rate ziehen.

Guten Tag. Könnten sie erzählen wie es ausgegangen ist?.

Mir ist nämlich das gleiche passiert.

LG

Man kann von jedem Vertrag schriftlich innerhalb von zwei Wochen ohne Grundzurück treten. Er soll eine Kündigung schreiben und dahin schicken.

Nein, kann man nicht!

Man kann von jedem Vertrag schriftlich innerhalb von zwei Wochen ohne Grundzurück treten.

Nein kann man nicht und als Unternehmer erst recht icht.

Verträgesind einzuhalten.

Man kann von jedem Vertrag schriftlich innerhalb von zwei Wochen ohne Grundzurück treten.

Blafasel.

Vertrag ist Vertrag. Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Vertragsformen zwischen Endkunden und Unternehmern davon abweichend Schutzklauseln, die im Fernabsatz bzw. im sog. Haustürgeschäftsbereich zur Geltung kommen können, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Das gilt z.B. für Kaufverträge über Internet/Telefon u.ä. Zwischen Unternehmern jedoch sind die weitgehend alle hinfällig, weil hier kein Schutzbedürfnis besteht. Somit ist der Vertrag gültig geschlossen und könnte höchstens wegen Abweichungen gerichtlich angefochten werden.

Privat schon, aber als Kleinunternehmer????

@skywizard

Nein, auch privat nicht.