Hausreinigung durch Fremdfirma ohne zustimmung der Mieter!?

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Hallo,

Prinzipiell darf der Vermieter Fremdfirmen z.B. zur Reinigung im Innen- / und Außenbereich einsetzen. Aber wenn deren Einsatz entgegen der Gegebenheiten im Mietvertrag dauerhaft von den Mietern auf die Firma übertragen wird, so hätte der Vermieter diese Veränderung den Mietern zumindest rechtzeitig in konkreter Definition und Preisgestaltung ankündigen müssen.

Da reicht es nicht aus mit "wenn es nicht klappt, dann", sondern es hätte konkret lauten müssen: "Ab dem xyz des Jahres" werde ich eine Reinigungsfirma beauftragen...die zusätzlichen Kosten belaufen sich dadurch pro Partei auf..."

Das hätte er allgemein auch am schwarzen Brett anschlagen können, aber laut Deiner Aussage hat er es ja nicht konkret benannt.

Da sollte die Mietergemeinschaft etwas Geld zusammenlegen und im Rahmen einer Rechtsberatung mal zu einem Anwalt gehen. Eventuell ist die genannte Forderung aufgrund eines Formfehlers seitens des Vermieters ja ungültig.

mfg

Parhalia

Vielen Dank für diese Infos!

Mein Widerspruch lautet jetzt so:

**Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 01.01.2012 - 31.12.2012

Sehr geehrte Frau xyz,

da Mietvertraglich die Hausreinigung zum Einzug jedem Mieter selbst übertragen wurde, kann eine Hausreinigung durch eine Fremdfirma nur einvernehmlich mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter geändert werden.

Keinem der Mieter war es bewusst das diese Fremdfirma dauerhaft den Auftrag hat die auf den Mieter übertragene Hausreinigung zu übernehmen, weiterhin wurden wir nicht explizit darüber aufgeklärt ab wann die Hausreinigung durch eine Fremdfirma stattfindet und welche zusätzlichen Kosten dadurch auf uns zukommen.

Dies hätte vorab jedem Mieter in einem persönlichen Schreiben oder als Aushang im Hausflur konkret genannt werden müssen um frühzeitig Widerspruch dagegen einlegen zu können, da dies nicht der Fall war, bitten wir Sie die Kosten der Hausreinigung auf der Betriebskostenabrechnung 2012 komplett zu streichen und uns die genannten Unterlagen der Hausreinigung für das Jahr 2013 rechtzeitig und in konkreter Definition und Preisgestaltung zukommen zu lassen.

Desweiteren ist es für uns unverständlich wie die Preise je Einheit für das Trink- und Abwasser der Firma Techem zustande kommen und wir bitten dahingehend um eine Akteneinsicht.

Sollten wir trotz alledem keine Einigung mit Ihnen erzielen können, sehen wir uns leider dazu gezwungen einen Anwalt zur Rechtsbeihilfe hinzuzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen die Mieter des Kopfweg 5 und 6**

Meinst du man könnte dies so absenden? ;)

@Eisdorfer

Ich würde das garnicht so lang formulieren, sondern eher in dieser Art:

Mein Widerspruch lautet jetzt so:

Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 01.01.2012 - 31.12.2012

Sehr geehrte Frau xyz,

Entgegen der ursprünglichen Vertragsvereinbarungen hinsichtlich der Reinigungsarbeiten durch die Mieter haben sie einseitig und ohne Zustimung durch die Mieter der Objekte Kopfweg 5 und 6 ohne konkrete Vorankündigung und Mieterbefragung ein Reinigungsunternehmen zu unseren Lasten mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten beauftragt.

Dieses sehen wir als verwerflich an, weil wir einerseits vorher die Flure und Anlagen vertragsgemäß und regelmäßig gereinigt haben und Sie ihrerseits im Vorfeld der Beauftragung weder ein fristgerechtes Datum der Beauftragung, noch einen Kostenvoranschlag für diese Dienstleistungen veröffentlicht haben.

Somit handelten Sie einseitig und unserer Meinung nach nicht formgerecht.

In diesem Zuge machen wir Gebrauch von unserem Widerrufsrecht gegenüber der Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012, welche uns am xyz zugesandt wurde. Inhalt unseres Widerrufs sind dabei sämtliche Kostenpunkte, welche sich auf die Beauftragung des Reinigungsunternehmens beziehen.

Sollten wir in soweit keine Einigung erreichen, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen die aufgeführte Kostenaufstellung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mieter der Häuser Kopfweg 5 und 6.

Namen / Unterschriften, Ort und Datum

Sei doch froh, somit fällt der Ärger weg. Ich kenne das selber. Irgendeine Mietpartei stellt sich immer quer. Somit müssen nun alle ran und zahlen, keiner kann sich drücken. Ehrlich gesagt, hätte ich auch kein Problem damit, selber zu putzen, aber weil ich keine Lust hätte, auf faules Pack, bevorzuge ich die Hausreinigung durch Firma. Ist bei uns nun auch der Fall. Aber darum gehts dir nicht, also würde ich erstmal ein Gespräch mit dem Vermieter suchen, eventuell vorher mit Nachbarn reden, wie die das sehen.

so seh ich das auch. ich finde das viel entspannter, wenn eine fremdfirma das macht, kosten hat man ja selber auch beim putzen (zeit, wasser usw...) und man kann sich das theater einfach sparen, wenn irgendeiner nicht putzt.

Die Nachbarn sehen das ähnlich wie ich. Zumal niemand im voraus irgendwelche Kostenübersichten oder ähnliches zu sehen bekam, ganz im Gegenteil - wir worden mehr oder weniger von der Reinigsfirma und dem Vermieter überrumpelt und das was diese Firma putzen nennt, das kann man sich echt sparen. ;)

Entscheidend ist die Rechtslage. Den Mietern wurde die Reinigung übertragen. Da kannst du hier nicht über Entspannung resümieren.

Siehe auch meine Antwort.

Die geübte Verfahrensweise entbehrt der Rechtsgrundlage. Da mietvertraglich die Hausreinigung den Mietern übertragen wurde, kann das nur einvernehmlich mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter geändert werden. Das wollt ihr braven Mieter allerdings nicht. Demzufolge bleibt für den Vermieter die Alternative indem er für den einen faulen Mieter eine Firma beauftragt und deren Kosten diesem Mieter ausschließlich in Rechnung stellt.

Die von dir zitierte Klausel ist mit diesem Wortlaut unwirksam da rechtswidrig.

Den in der BK-Abrechnung berechnet Betrag für Hausreinigung nicht zahlen, einfach abziehen.

Auch dir an dieser Stelle vielen Dank Albatros.

Mein Widerspruch sieht nun wie folgt aus:

**Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 01.01.2012 - 31.12.2012

Sehr geehrte Frau xyz,

da Mietvertraglich die Hausreinigung zum Einzug jedem Mieter selbst übertragen wurde, kann eine Hausreinigung durch eine Fremdfirma nur einvernehmlich mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter geändert werden.

Keinem der Mieter war es bewusst das diese Fremdfirma dauerhaft den Auftrag hat die auf den Mieter übertragene Hausreinigung zu übernehmen, weiterhin wurden wir nicht explizit darüber aufgeklärt ab wann die Hausreinigung durch eine Fremdfirma stattfindet und welche zusätzlichen Kosten dadurch auf uns zukommen.

Dies hätte vorab jedem Mieter in einem persönlichen Schreiben oder als Aushang im Hausflur konkret genannt werden müssen um frühzeitig Widerspruch dagegen einlegen zu können, da dies nicht der Fall war, bitten wir Sie die Kosten der Hausreinigung auf der Betriebskostenabrechnung 2012 komplett zu streichen und uns die genannten Unterlagen der Hausreinigung für das Jahr 2013 rechtzeitig und in konkreter Definition und Preisgestaltung zukommen zu lassen.

Desweiteren ist es für uns unverständlich wie die Preise je Einheit für das Trink- und Abwasser der Firma Techem zustande kommen und wir bitten dahingehend um eine Akteneinsicht.

Sollten wir trotz alledem keine Einigung mit Ihnen erzielen können, sehen wir uns leider dazu gezwungen einen Anwalt zur Rechtsbeihilfe hinzuzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen die Mieter des Kopfweg 5 und 6**

Auch an Dich die Frage, glaubst du man könnte dies so absenden?

@Eisdorfer

Wie ist dein/euer Anliegen für die Zukunft? Wollt ihr weiter selbst putzen oder wollt ihr dass der Vermieter auf eurer aller Kosten eine Firma beauftragt?

Zumindest für die jetzt vorliegende letzte Abrechnung Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen und den berechneten Betrag von der Nachzahlung in Abzug bringen.

Der Einspruch sollte kurz und knapp formuliert sein: **" Die Übertragung der Reinigungskosten an eine Firma ist rechtswidrig erfolgt, da nicht vereinbart. Demzufolge ist die Umlage nicht zulässig. Ich werde deshalb den Betrag von .... Euro von der geforderten Nachzahlung in Abzug bringen".****

Nicht mehr und nicht weniger.

ja das ist rechtens. die eigentümer können über solche entscheidungen verfügen und dann natürlich die anfallenden kosten auf die mieter umlegen. da es vorher ja nicht funktionierte musste eine andere lösung her und ich finde das so viel entspannter. der unkostenbeitrag ist für diesen luxus auch nicht sonderlich hoch.

Ehrlich gesagt Funktionierte es ja eigentlich vorher "bis auf die eine Mietpartei". Mich würde interessieren ob der Vermieter die Pflicht hat dies offiziell allen Mietparteien nochmal zukommen zu lassen und gegebenfalls sogar dementsprechend die Nebenkosten mit erhöht?!

Das eigentlich schlimme an der Sache ist, das es im Hausflur mit Reinigungsfirma schlimmer aussieht als ohne ...!

Das ist rechtswidrig!