Hausratversicherung Wasserschaden Untermieter

5 Antworten

Den Schaden an Deinem Inventar (Hausrat) reguliert in so einem Fall Deine Hausratversicherung. Sofern in der darunter liegenden Wohnung dadurch ebenfalls Hausrat beschädigt wird, ist das die Sache des betroffenen Mieters oder seiner Hausratversicherung (falls vorhanden). Die Beseitigung eventuell auch entstandener Gebäudeschäden ( z. B. die Trocknung von Bauwerksteilen, Malerarbeiten etc.) reguliert die Gebäudeversicherung. Falls Du den Schaden schuldhaft fahrlässig (nicht vorsätzlich!) verursacht hast, kann Deine Privathaftpflichtversicherung die Regressforderungen der anderen oben genannten Versicherer für Dich übernehmen. Trifft Dich jedoch kein Verschulden, und der betroffene Mieter unter Dir hat keine eigene Hausratversicherung, muss er den ihm entstandenen Schaden an seinen Hausratsachen selbst tragen.

Den Schaden der Mieter unter Dir übernimmt die Haftpflichtversicherung.

Denke nicht. Den die Hausratversicherung ist nur für Gegenstände die du dir selbst angeschafft hast. Sowas wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung

Hausratversicherung = Nein ; Haftpflichtversicherung = Ja

Eigenlich Ja

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