Hausratversicherung, Wasserschaden an Kleidung

5 Antworten

Es gilt der Zeitwert und der ist bei älteren Klamotten ziemlich gering. Ansonsten: klagen und Anwalt beauftragen.

ich dachte, Hausrat wird zum Neuwert entschädigt

@nicola12

Falsch gedacht.

Hier mal die typischen Formulierungen eines Versicherungsvertrages:

Ersetzt werden im Versicherungsfall bei

a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert gemäß Ziffer 9 VHB bei Eintritt des Versicherungsfalles,

b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert gemäß Ziffer 9 bei Eintritt des Versicherungsfalles.

Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.

Viele Versicherungen ersetzen meines Wissens doch lediglich den Zeitwert zum Zeitpunkt des "schädigenden Ereignisses". Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen?

Das ist versicherungstechnisch ein Wasserschaden; die Versicherung wird Dir wahrscheinlich einen Gutachter schicken, Du darft aber auch einen Gutachter beauftragen.

Wenn die Versicherung Pauschal nur 1.000€ zahlen will ist das ein netter Versuchvon denen. Du hast die Quittungen und das mit den 2 Jahren ist Humbug. Frage doch einmal nach wo das in den Versicherugsbedingungen steht. Ich denke das es eine Einigung geben wird.

Und woher weißt du, dass die Versicherung zum Neuwert entschädigen muss?

Mehr Geld wirst du nicht bekommen. Nur Ärger.