Hausordnung wann darf ich als Vermieter die hausordnung einseitig ändern

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier kann keine klare Entscheidung für oder gegen den Vermieter gefunden werden. Gartennutzung wird im Allgemeinen dem Mieter im Mietvertrag zugestanden. Was steht also dazu im MV??? Die Hausordnung muss nicht zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein. Was steht konkret in der HO zur Gartenpflege? 

DjangoDaBossa 
Fragesteller
 27.05.2015, 08:46

in hausordnung steht nur das der Garten zur allgemeinnutzung zuferfügung steht jetzt gerade hab ich im Mietvertrag folgendes gefunden ,, der mitvermietete garten/gartenteil ist dem Mieter zur Mitbenutzung darunter stehen die Pflichten rasenmähen etc

Gerhart  27.05.2015, 15:56
@DjangoDaBossa

Die Aufzählung der Pflichten ist im MV nicht ausreichend für eine ordnungsgemäße Pflege des Gartens. Dass die aufgezählten Arbeiten zu erfüllen sind, steht wohl außer Frage. Es fehlt aber vermutlich ein Plan für die Mieter, der deren Einsatz zeitlich regelt. Dem Selbstlauf überlassen funktioniert das nicht - daher der Wille des Vermieters zur Aufteilung. Also ist die einseitige Änderung für den einzelnen Mieter nicht zwingend.

Wenn alle anderen Mieter sich einig sind, kann der eine Quertreiber auch die Kündigung wegen Störung des Hausfriedens bekommen.

schleudermaxe  27.05.2015, 06:42

... den Vorsitzenden will ich erleben, der eine einseitige mietvertragliche Änderung zugunsten eines Vermieters ausurteilt. Hier bei uns keinerlei Chance, so jedenfalls die Gerichte.

wenn die Benutzung vorher nicht geklappt hat und es zu Unstimmigkeiten kam, ist die Lösung des Vermieter besser. Da die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat, muss sich der letzte Mieter damit abfinden, dass es eine Neuregelung gibt. Der Vermieter hat das Recht dazu diese Änderung vorzunehmen.

Wenn alle anderen mit der Aufteilung einverstanden sind, kann sich der eine nicht dagegen stellen. Der Vermieter kann den Garten aufteilen und jedem Mieter ein Stück zuweisen. Wenn der eine nicht damit einverstanden ist, kann er dagegen klagen (gerichtlich). Hat aber vermutlich keine Chance und vor allem, muss er erstmal Geld dafür hinlegen.