Hausordnung wann darf ich als Vermieter die hausordnung einseitig ändern
In meiner hausordnung steht der Garten eines Mehrparteienhauses zur allgemeinnutzung da dies aber nicht funktioniert hat mein Vermieter vor den Garten zu unterteilen es sind soweit alle einverstanden doch einer weigert sich wehementdagegen und bringt viel Unruhe in das Haus was kann er tun ich will ja nur Frieden im Haus haben
Es kann doch nicht sein das der Vermieter nur plichten hat und keine rechte oder ??
6 Antworten
Hier kann keine klare Entscheidung für oder gegen den Vermieter gefunden werden. Gartennutzung wird im Allgemeinen dem Mieter im Mietvertrag zugestanden. Was steht also dazu im MV??? Die Hausordnung muss nicht zwingend Bestandteil des Mietvertrages sein. Was steht konkret in der HO zur Gartenpflege?
Die Aufzählung der Pflichten ist im MV nicht ausreichend für eine ordnungsgemäße Pflege des Gartens. Dass die aufgezählten Arbeiten zu erfüllen sind, steht wohl außer Frage. Es fehlt aber vermutlich ein Plan für die Mieter, der deren Einsatz zeitlich regelt. Dem Selbstlauf überlassen funktioniert das nicht - daher der Wille des Vermieters zur Aufteilung. Also ist die einseitige Änderung für den einzelnen Mieter nicht zwingend.
Wann man die Hausornung ohne Zustimmung ändern darf und wann nicht, steht hier:
Als Vermieter ist es gut dem Vermieterverein Haus & Grund beizutreten.
MfG
Johnny
Wenn alle anderen Mieter sich einig sind, kann der eine Quertreiber auch die Kündigung wegen Störung des Hausfriedens bekommen.
... den Vorsitzenden will ich erleben, der eine einseitige mietvertragliche Änderung zugunsten eines Vermieters ausurteilt. Hier bei uns keinerlei Chance, so jedenfalls die Gerichte.
wenn die Benutzung vorher nicht geklappt hat und es zu Unstimmigkeiten kam, ist die Lösung des Vermieter besser. Da die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat, muss sich der letzte Mieter damit abfinden, dass es eine Neuregelung gibt. Der Vermieter hat das Recht dazu diese Änderung vorzunehmen.
Wenn alle anderen mit der Aufteilung einverstanden sind, kann sich der eine nicht dagegen stellen. Der Vermieter kann den Garten aufteilen und jedem Mieter ein Stück zuweisen. Wenn der eine nicht damit einverstanden ist, kann er dagegen klagen (gerichtlich). Hat aber vermutlich keine Chance und vor allem, muss er erstmal Geld dafür hinlegen.
in hausordnung steht nur das der Garten zur allgemeinnutzung zuferfügung steht jetzt gerade hab ich im Mietvertrag folgendes gefunden ,, der mitvermietete garten/gartenteil ist dem Mieter zur Mitbenutzung darunter stehen die Pflichten rasenmähen etc