Hausordnung - Treppenhausreinigung ... ist es gerecht, dies pro Wohneinheit zu machen, wäre es nicht fairer, dies in Abhängigkeit der Anzahl der Mieter mache?

10 Antworten

zulässig ist sicher alles Mögliche - aber einfacher ist die übliche abwechselnd rechts oder links Regelung

Hier geht es nicht um Fairness, sondern Wahlrecht des Vermieters eines (insoweit zulässigen) Umlageschlüssels nach billigem Ermessen und Wirtschaftlichkeit.

Soll der Vermieter tasächlich Buch führen, wie viele Personen einschl. Besuchern und Lieferanten für jeden Mieter an der Verschmutzung des Treppenhauses beteiligt sind?

Den Müll nachwiegen und zuordnen, um eine faire Kostentragung nach individuellem Verbrauch herbeizuführen?

Betätigung des Treppenhauslichtes oder der Eingangesbeleuchtung virdeoüberwachen und minutengenau den Verursachern zuordnen?

Die Gebäudehaftpflicht oder Kabelgebühren anteilig der Anwesenheit der Mieter im Objekt umlegen?

Das wird er ganz gewiß nicht tun. Nicht alles was zulässig ist muss er regeln und dürfte es nach einmal festgelegtem Schlüssel auch nur bei Einstimmigkeit der Mieter neu festlegen. Die dürften dich eher auslachen als zustimmen.

G imager761

Laß es von einer Firma machen und leg die Kosten nach Wohnfläche um. Ansonsten kann der erste nicht vom Fußboden essen, dem zweiten ist der Handlauf zu schmutzig und der dritte will die Fenster geputzt haben, obwohl seine Brille die Reinigung benötigt.

Man könnte es so regeln wie Du es vorschlägst und das wäre vielleicht auch  in einigen Fällen fairer. 

Aber es ist halt üblich das man die Kehrwoche  nicht nach Personenzahl durchführen lässt.

Eher nicht,

sonst werden noch Strichlisten geführt wer/wie/wann/wie oft das Treppenhaus nutzt um eine gerechte Putzordnung zu integrieren.

Gerade bei mehreren Parteien ändert sich auch unterjährig die Personenzahl und wie willst du Babies/Kleinkinder/Schulkinder einrechnen?....oder den Erwachsenen der 8 Wochen in Australien ist bzw. seit 20 Wochen im Krankenhaus?