Hausmeistertätigkeit Rechnung - muss Vermieter alles im Detail auflisten!?

8 Antworten

In der BK-Abrechnung muss das nicht drinstehen. Falls Reparaturen und Verwaltungstätigkeit durchgeführt werden, ist das herauszurechnen und darzustellen. Der Mieter hat das Recht der Einsichtnahme in die Originalrechnungen des Hausmeisters. Wenn nicht dort, muss zumindest im Vertrag ersichtlich sein, wofür er sein Geld bekommt.

Der Vermieter muss das nicht in der NK-Abrechung aufschlüsseln. Du kannst ihn aber mal freundlich danach fragen. I.d.R. schließt der Verwalter im Namen der Eigentümer mit dem Hausmeister einen Vertrag. Im Vertrag stehen die genauen Tätigkeiten die zu erledigen sind und der Preis pro Monat oder Jahr. Dieser Preis wird dann nur pauschal augeschlüsselt auf die Mieter oder im Haus wohnenden Eigentümer.


Habe bereits eine detailierte Hausmeisterrechnung angefordert. In dieser steht lediglich 12xBetragX. Was daran detailiert sein soll ist mir schleierhaft. Zudem Ist die Schneebeseitigung ein einziger Witz. heute war erst um 9Uhr geräumt... Wozu zahl ich, wenn ich keine freien Wege habe wenns zur Arbeit geht !?


@pooooo

wenn die hausmeistertätigkeit mangelhaft ist hast du das recht dich zu beschweren und ggf. eine Minderung herbeizuführen.

@guterwolf

Aufgrund der nicht detailierten Abrechnug, ist nicht ganz klar, ob der Hausmeister auch für Schneebeseitigung zuständig ist. In der Benekostenabrechnung ist Hausmeistertätigkeit und Schneebeseitigung getrennt aufgeführt... Jedoch war in den letzten Jahren immer mal jemand anderes Hausmeister. UNS Mietern wurde jedoch NIE mitgeteilt WER den nun zuständig sei. Somit war eine Überprüfung der Tätigkeiten nahezu unmöglich. ...stinkt alles etwas nach "Seltsam"

@pooooo

dann leg widerspruch ein und lass dich aufklären.

was der hausmeister im einzelnen macht bzw. gemacht hat muss nicht aufgeführt werden, wenn er pauschal bezahlt wird kann man einzelnen Arbeiten nicht in euro benennen.

wissen sollte man natürlich als mieter schon für welche arbeiten der hausmeister zuständig ist und ob er diese auch ausführt.

Ja du kannst eine detailierte Abrechnung fordern - sogar mit Beleg der Gehaltszahlungen an den Hausmeister oder die Hausverwaltung/Reinigungsfirma.

nein kann er nicht oder wie sollte die aussehen? am 5.12. 1 Stunde schnee geschippt?

@guterwolf

Natürlich nicht ;)

Allerdings der Oberbegriff Schneeräumen taucht in der Abrechnung auf. Dies ist unter den Tätigkeitsbereichen zusammengefasst. Desweiteren lasse ich mir auch die Kosten des Hausmeisterservice´s belegen.

@SchneeMoewe

Bitte mein FETTgedrucktes weiter oben beachten... Danke !

In eine Nebenkostenabrechnung gehört lediglich die Pauschale Hausmeisterkosten. Die Arbeiten die ein Hausmeister zu verrichten hat, sind nur mit dem Vermieter oder der Verwaltung zu regeln nicht mit dem einzelnen Mieter. Erscheint einem Mieter die Hausmeisterkosten zu hoch so könnte er Aufklärung im Rahmen der Unterlageneinsicht verlangen.