Kann man bei einem Hauskauf ein Wegerecht nachträglich eintragen lassen?

6 Antworten

Sofern der Eigentümer des dienenden Grundstückes damit einverstanden ist, wäre ein Eintrag für ein herrschendes Grundstück kein Problem.

Damit muss der Grundstückseigentümer einverstanden sein. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstra%C3%9Fe

Das Baurecht sieht vor, dass jedes Grundstück von einer öffentlichen Straße erschlossen sein muss. Ist dies nicht möglich, weil es sich beispielsweise um ein Hinterliegergrundstück handelt, so erfolgt die Zuwegung in der Regel über einen privaten Weg eines anderen Grundstückes. In diesem Fall muss eine sogenannte ‚Grunddienstbarkeit‘ eingerichtet werden, um dem Eigentümer des nicht öffentlich erschlossenen Grundstücks die Nutzung des Privatweges zu ermöglichen und ihm die Zuwegung dinglich zu sichern.

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Eigentlich sollte das schon vor der Bebauung des Hinrterliegergrundsrücks geklärt worden sein ....

da es die Privatstraße aber offenbar schon gibt, dürfte die Eintragung doch eine reine Formalie sein

die Grunddienstbarkeit wird übrigens beim Nachbargrundstück (belastetes Grundstück) eingetragen, nicht bei dem für das Du Dich interessierst ...


Also rechtlich gesehen darf ich dann in meine Garage fahren weil ich komme sonst nicht auf eine öffentliche Hauptstraße!!! Es wurde bei der Bebauung nichts festgelegt das ist das Problem es besteht bis heute kein wegerecht!!! Die jetzige Besitzerin muss dies beim Gericht oder Notar noch abklären was für Möglichkeit besteht

allerdings gibt es kein Recht auf einen befahrbaren Weg !!!

@lemonshaker

der sit doch in Form der Privatstraße schon da .... allerdings muss man damit rechnen für den Erhalt auch zur kasse gebeten zu werden .... inklusive Schneeräumung etc ...

Das kannst du nur über einen Vertrag mit dem jetzigen Eigentümer. Zwingen kannst du den nicht.

Und ein notwegerecht klagen Weil es gibt sonst keine Parkmöglichkeit sonst kann ich nicht in mein Grundstück fahren

@badboy187

Das musst du eben mit bedenken, wenn du dieses Grundstück kaufst. Das dürfte den Preis drücken.

es gibt also eine Privatstrasse.

Wer hat die gebaut und auf wessen Grundstück liegt diese?

Gibt es ein eigenes Flurrstück für diese "Strasse" oder ist einfach fremdes Gelände gepflastert worden und erscheint deshalb als Privatstrasse?

In Deutschland muss, soweit ich das weiss, jede Form der Flächenversiegelung Bauamtlich genehmigt werden, liegt hier eine Genehmigung vor? (Es könnte sich um eine nicht genehmigte Fahrbahn handeln und damit um einen Schwarzbau).

Ich würde auf dem zuständigen Bauamt erfragen, ob es eine Baugenehmigung für die Immobilie gibt. In dieser Baugenehmigung ist dann auch die Erschließung des Grundstückes definiert und geregelt. Wenn dort zB. stünde, dass das Grundstück eine Zufahrt hat, dann ist diese damit genehmigt und damit rechtlich bindend.

Es ist sehr wichtig sich vor dem Erwerb exakt über die dortige Rechtslage zu informieren. Wenn das Haus beispielsweise auch ein Schwarzbau wäre, dann trägt der Käufer alle daruas folgenden Konsequenzen.

Wichtig beim Grundstückskauf ist auch die Freischreibung von eventuellen Umweltlasten. Hätte das Haus beispielsweis eeine Ölheizung mit unterirdischem Öltank, wäre sicherzustellen, dass kein Öl in den Boden eingedrungen ist. Das wäre dann eine extrem teure Umweltverschmutzung für die der Eigentümer kostenpflichtig ist, deshal sollte man die Haftung in diesem Fall bei dem Verkäufer lassen durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag.