Hauskauf von Eltern / Teil kaufen und Teil schenken lassen - geht das?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich möchte von meinen Eltern das Haus abkaufen. Dabei wird mein Vater (schwer an Krebs erkrankt) bald sterben und meine Mutter ist über kurz oder lang ein Pflegefall.
Nun wollte ich das Haus meinen Eltern abkaufen, weil Sie sich Träume (wie sehr teure eine Kreuzfahrt) noch ermöglichen wollen erfüllen wollen und sie dann über das benötigte Geld verfügen. Da ich aber nich so viel Geld aufnehmen kann, haben wir überlegt, ob folgende Idee rechtlich einwandfrei (auch in Bezug auf späteren Elternunterhalt) ist:
Mein Vater schenkt mir meinen Erteil (1/4 von dem Haus) und den Rest 3/4 des Wertes finaziere ich über einen Kredit. Ginge das?
Danke für die Hilfe - Anni
4 Antworten
Von der beabsichtigten Schenkung und Immobiliendinanzierung würde ich ausdrücklich abraten.
Zum einen besteht ein erhebliches Risiko, daß im Falle, daß, zumal durch Hypothekenbelastung, die fehlenden Pflegekosten nicht von dir im Rahmen der Elternunterhaltspflicht aufgebracht und durch staatliche Grundsicherungsansprüche finnanziert werden müßten ein staatlicher Rückforderungsanspruch mit Zwangsversteigerung, zum anderen bestehen Pflichteilsansprüche von der längstlebenden Mutter bzw. deiner Geschwister.
Ich würde daher auf einen Erwerb durch Erbfall hoffen und, gegen Absicherung im Grundbuch, für die geplante Reise ein notariell beglaubigtes Privatdarlehen gewähren. In gleicher Weise wären notwendige Instandsetzungsmaßnahmen am Haus vorzunehmen, sofern dir der Erwerb testamentarisch zugesprochen oder zufallen würde.
G imager761
ich denke schon, dass sowas gehen sollte. Hier solltest Du aber zuvor auf jeden Fall noch einen Steuerberater kontaktieren, da dieser das einfach nur sauber beantworten kann.
Thema Erbschaftssteuer (hier gibts glaube ich eine 10 Jahresfrist), d.h. nicht dass hier irgendwas für Dich ungeschickt läuft. Da lohnt sich die Investition in eine Beratung schon mal.
Hast du noch Geschwister?
Habe das wegen den Geschwistern gefragt, weil diese ja noch 10 Jahre lang nach einer Schenkung einen Pflichtteilsanspruch hätten! In deinem Fall könnten doch deine Eltern dir das Haus zu einem Preis verkaufen, der für dich finanzierbar ist! Da braucht es doch keine Schenkung! Du bist doch sowieso in jedem Fall die Alleinerbin!
das Problem ist, dass,- wenn meine Mutter ein Pflegefall wird und ins Heim geht, ich Elternunterhalt zahlen muss. Wenn ich das Hasu zu "billig" abkaufe gilt das wohl als Schenkung und das Amt will diesen geschenkten teil innerhalb von 10 Kahren zurück! Da ich das Geld aber garnicht habe , müsste ich dann das Haus verkaufen. :(
Völlig richtig erkannt. Der schenkungsweise Teil, also alles, was unterhalb des Verkehrswertes im Zeitpunkt des Übergangs liegt, wäre durch Rückabwicklung des Kaufvertrages und Zwangsversteigerung wieder dem Vermögen der Schenker zuzuführen. Kannst du die Pflegekostendifferenz (und das können locker 1000 EUR pro Monat werden!) nicht selbst aufbringen, bist du das Haus verlustreich los und hast eine Hypothek zu bedienen :-O
Deshalb: entweder kaufst du das Haus marktwertgerecht und kannst Unterhalt gewähren oder belässt es im Eigentum der pflegebedürftigen Eltern. Kommt es durch Grundsicherungsantrag zur Zwangsversteigerung des Immobilienbesitzes der Pflegebedürftigen, kannst du auch günstiger mitbieten und Eigentümerin werden und aus der ersparten Finanzierung Unterhalt gewähren :-)
Oder (und das wäre meine Lösung) das Haus wird dir als Alleinerbin vermacht (ein notarielles Testament der Eigentümer sichert diesen Anspruch) und du gewährst (selbst kreditfinanzierten) Unterhalt statt Immobilienhypothek und die Mutter kann auf staatliche Grundsicherung verzichten :-)
G imager761
Teil kaufen / Teil schenken
Das könnte man so machen. Aber bei einer Schenkung besteht ein Rückforderungsrecht des Sozialhilfeträgers - im Falle eines Pflegefalles des Schenkenden. Die Frist beträgt 10 Jahre. Die Rückforderung würde in monatlichen Teilbeträgen erfolgen. So lange der Schenkende Leistungen vom Sozialhilfeträger bezieht, jedoch längstens, bis der Schenkungsbetrag aufgebraucht ist.
Die bessere Alternative ist der Kauf
Ein Kauf ist die bessere Alternative. Die Höhe des Kaufpreises ist in der Regel frei aushandelbar. Das bedeutet, dass der Kaufpreis auch unter dem üblichen Marktpreis liegen kann - weil z. B. wertmindernde Gegebenheiten vorliegen. Man ist nicht verpflichtet ein Gutachten zu erstellen. Eine Grunderwerbsteuer fällt für den Kauf nicht an, da unter Verwandten 1. Grades keine Grunderwerbsteuer bei Grundstücksverkäufen zu zahlen ist.
Späterer Elternunterhalt
Die Höhe des Elternunterhalt wird immer an die finanzielle Situation des Kindes ausgerichtet. Und hier werden dann natürlich auch Kreditraten mit berücksichtigt.
Hallo,
nein, keine Geschwister.