Hauskauf und Sozialhilfe im Rentenalter
Ich überlege mir ein Haus zu kaufen, weil die Zinsen aktuell so toll sind. Nun weiß ich aber jetzt schon, dass ich im Alter keinen ausreichenden Rentenanspruch haben werde, also so etwas wie Aufstockung bekommen werde. Meine Frage: (nach aktuellem Recht) Wenn ich Rente und Aufstockung bekomme, wie würde mein Eigenheim dann gegen meine Rente verrechnet werden?
Hintergrund: Hauskaufen ist natürlich eine Art Vorsorge, die die fehlende Rente ein bisschen ausgleichen soll, aber wenn mein Haus mir dann eh wieder weggerechnet wird, dann mache ich jetzt lieber einmal mehr Urlaub.
5 Antworten
Hier ist der passende Link, wenn nicht exakt das Thema Wohnung erscheint, dann Seite 15 ufrufen bzw. blättern
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/grundsicherung.pdf
Du hast nicht alles gelesen, Du kannst sehr wohl weiter in einer Eigentumwohnung oder Eigenheim wohnen bleiben, es werden auch Kosen übernommen, die höher sind als bei einer Mietwohnung, sogar Renovierung oder Instanhltung.
das heißt aber noch lange nicht, dass dir die Immobilie zum Schluss auch noch gehört.
Danke ür den Stern.
Heute bekommt ein Hartz IV Empfänger die Wohnkosten auch im angemessenen Eigenheim erstattet.
Das heißt aber nicht, dass er auf Kosten der Allgemeinheit jetzt Eigentum schaffen kann. Die Tilgungsrate wird in keinem Fall übernommen. Und es ist auch durchaus möglich, dass die Grundsicherung in Form eines Darlehens gewährt wird. Die Immobilie dient dann eben als Sicherheit.
Dann muss man zwar nicht ausziehen, aber zum Vererben bleibt dann auch nur noch der Rest, der gegen die Vorauszahlungen verrechnet wird.
Das wäre auch durchaus fair. Wieso soll jemand u.U,. jahrelang Unterstützung bekommen, und kann anschließend ein schuldenfreies Haus vererben?
Deine Rente hat mit einem Kauf einer Immobilie nichts zu tun,nur wenn du dann zusätzlich eine Aufstockung brauchst,weil deine Rente deinen Grundbedarf nicht deckt,muss diese Immobilie angemessen sein !
Das bedeutet,wenn du alleine in einer Eigentumswohnung leben würdest,dürfte die ca.80 qm groß sein,das sie als angemessen gelten würde und bei einem Eigenheim würden es ca.90 qm sein.
Jeder weiteren Person,würden dann noch mal 15 qm zustehen,bei 4 Personen würden ca.130 qm angemessen sein.
Solange du das erfüllst,muss nichts verkauft werden und selbst wenn es zu groß sein würde,bliebe immer noch die Untervermietung,was dann aber als Einnahme auf deinen Bedarf angerechnet werden würde,nach evtl. Abzug von Freibeträgen.
Vielleicht wäre es besser, eine kleine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Zinsen sind ja wirklich so tief wie nie zuvor. Vielleicht hast du diese bis zur Rente abbezahlt.
Meine Sorge ist nicht das abbezahlen aktuell verdiene ich ja gut. Meine Sorge ist, dass ich zum Beispiel gezwungen werde das Haus zu verkaufen oder sonstwie zu Geld zu machen. Inzwischen darf man auf Sozialhilfe ja noch nicht mal zu viele Quadratmeter Wohnung haben ...
Wieso solltest du auch Sozialhilfe bekommen, wenn dein Eigentum ausreicht, um davon angemessen zu leben?
Woher soll denn dieses Geld kommen?
Anscheind kassiert er auch noch Sozialhilfe von der Schweiz. Somit lässt sich finanzieren. Und die Mutter jamnert das sie kein Geld haben. Und das bei min.700 Fr (und wir bezahlen auch für seine Einbruchspuren)
Danke. Das hat geholfen. Da steht quasi, dass ich jetzt keine große Wohnung für Beziehung und Kind kaufen darf, denn wenn ich im Rentenalter Sozialhilfe bekomme, dann ist das nicht mehr angemessen, weil zu groß und dann muss mein Vermögen vollständig aufgebraucht sein, bevor ich Anspruch auf Rente per Sozialhilfe habe. Also Familienurlaub statt Haus. Hatte ich schon erwartet.