Hauskauf Kaufzusage Immobilienmakler falsches Baujahr angegeben

4 Antworten

Die Makler vermitteln nur und haften für nichts. Das Baujahr hättet ihr problemlos bei der Bauaufsicht oder dem Gemeindebauamt erfragen können; außerdem erkennt jeder Fachmann, ob ein Gebäude 1952 oder 1970 gebaut wurde. Und die Höhe des Kaufpreises ist nicht vom Baujahr abhängig, nur vom Verkehrswert. Warum habt ihr nicht ein Gutachten nach der offiziellen ImmoWertVO verlangt?

Beim Hauskauf gelten andere Regeln als beim Autokauf!

Das Baujahr sagt grundsätzlich überhaupt nichts aus über den eigentlichen (Verkehrs)Wert.

Ein 10 Jahre altes Haus kann in einem deutlich schlechteren Zustand sein bzw. ein älteres Haus kann wesentlich besser "in Schuss" sein. Von arglistiger Täuschung kann da eigentlich keine Rede sein. Der Makler hat die Informationen bekommen, in dem Fall vom Nachlassverwalter u. sofern nicht komplett klar ist, dass dies nicht stimmen kann, sehe ich da keinerlei "versuchter Betrug".

Sie entscheiden ganz allein, ob Sie z.B. trotz des älteren Baujahres die Immobilie erwerben wollen. Klar, kann man versuchen den Preis nach unten zu verhandeln.

Entweder Sie entscheiden jetzt: "Ja, ich möchte das Haus kaufen, trotz des älteren Baujahres zu dem festgesetzten Preis" oder "Nein, aufgrund der geänderten Situation nehme ich das Kaufangebot NICHT an.

Sie können sich zwar ärgern, wenn Sie jetzt kaufen oder ärgern, weil Sie dann doch nicht kaufen unter den geänderten Bedingungen. Doch der Makler wäre m.E. nur der "Sündenbock".

Niemand zwingt Sie, unter den geänderten Bedingungen zu kaufen. Einfach bei ungutem Gefühl es lassen u. weitersuchen ODER kaufen und es gut sein lassen.

1.Ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung durch den Immobilenmakler erfüllt? Nur wenn er von dem Fehler gewusst hat und durch den Eigentümer davon informiert wurde. Er kann ja nur das weiter geben was er selbst weiss.

  1. Welche Ansprüche, kann ich gegenüber dem Immobilenmakler geltend machen? Wahrscheinlich keine

    1. Was soll ich machen, außer mich zu ärgern? Dich nicht ärgern. Das ist besser für die Gesundheit

Was steht denn im Grundbuch? Nur diese Angaben sind bindend. Wenn die Nachbarn 1952 betrunken waren, dann zählt das nicht! Ansonsten gilt: Die Angaben aus dem Notarvertrag sind für den Kauf/Verkauf bindend, alles andere nicht.

Was soll denn alles im Grundbuch stehen? Das Baujahr des Hauses bestimmt nicht!!