Hauskauf, Grundstück und Werkvertrag separat beim Notar beurkunden?
Guten Morgen Leute,
meine Frau und ich stehen kurz davor uns ein Haus (Neubau) zu kaufen. Der Makler hat uns angeboten nur den Kauf des Hauses notariell beglaubigen zu lassen, um die Notarkosten beim Werkvertrag zu sparen. Da wir das nicht wollten haben wir uns darauf geeinigt, dass die Verträge beide notariell beglaubigt werden.
Meine Frage nun dazu: Müssen beide Verträge in einen Vertrag zusammengefasst werden, oder können wir erst das Grundstück kaufen und danach den Werkvertrag abschließen und beide unabhängig voneinander beim Notar beglaubigen lassen?
Gibt es da irgendwelche Besonderheiten?
Viele Dank schon einmal für eure Antworten...
4 Antworten
Kauf = Notarpflicht , alle anderen Verträge sind jeweils Unikate und wenn es denn sein muß vom Notar einzeln beglaubigbar .
Wer hat mit wem den Werkvertrag für/über Was ? Die finanzielle Trennung und Leistung der nichtehelichen Gemeinschaft ?
GRUNDBUCH - Kauf des Grundstückes wird notariel besiegelt .
Haus / Gebäude - ganz normaler Kaufvertrag für ein Kompletthaus.
das letzte : Vertrag zwischen den Partnern zur Regulierung der Finanzen , da keine eheliche Gemeinschaft . Wäre nicht die erste Gemeinschaft die mit gegenseitigen Schuldenzuweisungen platzt.
wieso keine eheliche gemeinschaft? wir sind verheiratet
Tschuldigung , ich war wohl noch im Kopf bei einer anderen ähnlichen Sache . :-((
vorsicht ich würde zur verbraucherzentrale gehen.
denn hauskauf ohne prersölich dabei zu sein geht meines wissen nicht, wäre auch sinnlos. aber ich vermute das das was anderes dahinter versteck sein könnte.
was meinst du mit "ohne persönlich dabei zu sein"??
Was für einen Werkvertrag meinst Du?
den Werkvertrag fürs haus.
Wer ein Haus bauen will und sich dazu erst Rat in einem Forum holen muss, sollte seinen Kauf lieber überdenken.
danke für deine antwort.
den werkvertrag schließen wir mit dem verkäufer, dieser ist auch gleizeitig inhaber der baufirma die das haus baut.
um noch einmal klar zu stellen, kann man die verträge nun unabhängig von einander beglaubigen lassen oder nicht?
deine letzte frage habe ich leider nicht verstanden, was meinst du damit?