Hauskauf, Eigentümer ziehen erst nächstes Jahr Februar um..

4 Antworten

Sie machen ein Übergabeprotokoll und vereinbaren mit den Verkäufern eine mtl. Nutzungsentschädigung, möglichst in der Höhe Ihrer eigenen, noch fortlaufenden Bruttomietzahlung oder auch gerne einen "Ticken" mehr, mit der kein Mietverhältnis begründet wird; Endtermin Ende Febuar 2015. - So was von einfach aber auch!?! Geht was kaputt, das im Übergabeprtokoll nicht als defekt erwähnt ist, sind die Verkäufer schadenersatzpflichtig.

Ja, das stimmt. Das klingt einfach. Allerdings klang es bei den Eigentümern so, dass sie nichts an "Miete" etc. zahlen, sondern umsonst dort weiter wohnen wollen..

@ameryjoline

Da angeblich jemand so töricht ist, diese unsinnige Forderung auch noch mit € 10.000 zu vergolden, sollten Sie klug sei und nicht auf solchen Quatsch reinfallen!?! Vernünftige Verhandler würde den Preis gegenüber dem Verkäufer um den entgehenden Nutzen drastisch reduzieren!

@schelm1

ja ich weiß.... vielleicht habe ich auch einfach nur Angst das Haus nicht zu bekommen....

@ameryjoline

Sie sollten sich davor fürchten, mit diesen Verkäufern einen Vertrag zu schließen! Suchen Sie sich ein anderes Objekt Ihrer Begierde!

Warum soll das nicht gehen, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind ?

Dann müssen sie halt im Kaufvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen, was die Nebenkosten oder Reparaturen betrifft.

Natuerlich geht das. Das sollte den Kaufpreis senken. Wenn nicht, koennt ihr einen Mietvertrag anbieten.

Tja, nur das die angeblichen Mitbewerber 10.000 Euro mehr zahlen wollen als angegeben. Und dann noch die zusätzliche Vereinbarung, dass die jetzigen Eigentümer noch bis Februar wohnen bleiben..

@ameryjoline

Lassen Sie sich nicht für "Dumm verkaufen"! Wäre das so, bestünde keinerlei Anlaß, Ihnen dies mitzuteilen, sondern man würde die € 10..000 einsacken und Sie wären schlicht raus aus der Nummer!?!"

@schelm1

Naja, wir waren die 1. die nachgefragt hatten und den Besichtigungstermin hatten. Zum Besichtigungstermin war nur die Lebensgefährtin und nicht der Eigentümer da. Beim 2. Termin wurde uns gesagt, dass es noch eine andere Familie geben würde und da die Verhandlung mit dem Kaufpreis noch nicht abgeschlossen war. Jetzt wurde uns halt gesagt, dass der andere Interessent das so angeboten hat, aber es wurde schon vorher mit uns vereinbart, dass sie uns noch die Möglichkeit geben würden, falls der andere Interessent mehr bieten würde. Ich lass mich nicht für dumm verkaufen. Man könnte natürlich auch ablehnen und hoffen, dass es keinen anderen Interessenten gibt und sie nochmal auf uns zukommen. Allerdings könnte das auch bedeuten, dass wir die A...karte haben ;-)

Die Absprache, das Haus jetzt zu bezahlen und die Noch-Eigentümer bis zum 02/2015 im Haus wohnen zu lassen, ist zulässig und möglich. Diese Absprache birgt natürlich ein Risiko. Gehen die Noch-Eigentümer pfleglich mit dem Haus um, so dass der jetzige Zustand erhalten bleibt. Ziehen sie dann auch wirklich aus? Wenn jemand ein bestimmtes Haus unbedingt haben will, geht er solche Absprachen ein und hofft einfach, dass es gut geht. Für Euch ist zu entscheiden, ob die Doppelbelastung das wert ist. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob es wirklich einen zweiten Kaufinteressenten mit diesen Absprachen gibt oder ob der Verkäufer seine "Wunsch-Vorstellung" umsetzen möchte. Eine rechtssichere Absprache für die Übergabe im Februar mit absoluter Sicherheit gibt es leider nicht.

Ausziehen werden sie sicherlich, da sie selbst ein Haus gekauft haben und dort schon am "Werkeln" sind. Daher wollen sie sicherlich auch das Geld vorab. Ich denke auch, dass es eher eine "Wunsch-Vorstellung" von den Verkäufern ist .