Hauskauf - Wohngebäudeversicherung behalten?
Hallo, wir haben ein Zweifamilienhaus (Bj, 1998) gekauft und dort natürlich auch die bestehende Wohngebäudeversicherung bei der Allianz zunächst mal übernommen. Eine Bekannte ist Versicherungsmaklerin und die habe ich nun gebeten, den Schutz mal zu überprüfen und ggf. andere Angebote zu machen. Insgesamt meint sie, die Versicherungssumme 1914 in Mark wäre zu niedrig angesetzt (lt. Allianz 24.500 - lt. Wertermittlungsbogen ca. 34.000 Mark). Der Wert wurde bei Abschluss der Versicherung damals über die Umrechnung des Gebäude-Neubauwertes ermittelt (inkl. Unterversicherungsverzicht bei richtiger Beantwortung aller Fragen). Nachdem die beiden Werte sich ja doch recht stark unterscheiden, ist jetzt die Frage - was tun? Zusätzlich hatten wir den Allianz-Vertreter schon da, der meinte, der alte Vertrag wäre nicht mehr zeitgemäß, weil die Entschädigungsgrenzen für Abbruch- usw.-Kosten zu niedrig für heutige Zeiten wären - sein vorgeschlagener neuer Vertrag beläuft sich natürlich auf eine deutlich höhere Beitragssumme... Vielen Dank!
5 Antworten
Als Mitarbeiter der Allianz kann ich Dir folgendes empfehlen:
Ein Gebäudewert 1914 von 24.500,- Mark entspricht einem heutigen Wiederaufbauwert von knapp 300,000,- € (ohne Grundstück). Ich wage zu bezweifeln, dass man für diesen Betrag ein Zweifamilienhaus erstellen kann - aber beurteilt das selbst, Ihr kennt Euer Haus besser.
Allerdings spielt die Versicherungssumme keine Rolle mehr, wenn Ihr "fragmichdurch13" folgt und den Vertrag auf die neuen Bedingungen umstellt - dem kann ich ich nur anschließen. Bei Vertragsumstellung werdet Ihr nach vielen konkreten Gebäudeeigenschaften (Gebäudeausstattung, aiusgebautes Keller/Dachgeschoß, Dachform, qm Wohnfläche je Geschoß, Nebengebäude, Garagen, Baujahr etc.) gefragt. Danach legt das System die Versicherungsprämie fest und Ihr habt - bei richtiger Beantwortung der Fragen - den wichtigen Unterversicherungsverzicht. Eine Versicherungssumme gibt es nicht mehr.
Wenn der Altvertrag das Risiko "Leitungswasser" nicht beinhaltet könnte Ihr den Vertrag bendenkkenlos umstellen, es sind keine Fallstricke zu befürchten, höchstens eine etwas höhere Prämie. Dafür aber deutlich mehr benötigte Leistung.
Wenn "Leitungswasser" mitversichert ist müßt Ihr dringend ein besonderes Augenmerk auf das Thema Wasserrohre legen. Laßt Euch den Umfang alt/neu zu diesem Bereich vom Vertreter genau erklären. Dort könnten sich Verschlechterungen in der Leistungshöhe (insbesondere bei "aussenliegende Abwasserrohren") verbergen, oder es wird eine zusätzliche Anforderung in Form einer Dichtigkeitsprüfung verlangt!
Dann noch ein Hinweis zur Haftpflichtversicherung, falls das Gebäude teilvermietet wird: Früher benötiogte man eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, da in der Privathaftpflichtversicherung u.a. nur ein selbst bewohntes Einfamilienhaus mitversichert war.. Nach den neueren Privathaftpflichtversicherungen gelten nun auch Zweifamilienhäuser versichert, so dass eine evtl. separat bestehende Haushaftpflichtversicherung überflüssig wäre.
Es gibt sogar Versicherer (m.W. ERGO), die das Gewässerschadenrisiko durch Öltank mitversichert haben, dadurch erübrigt sich eine spezielle Öltankversicherung, falls Ihr mit Öl heizt.
Hallo schleudermaxe, mit dieser Aussage zum Wert 1914 wäre ich mal vorsichtig:
Es ist nicht bekannt wie der 14er-Wert seinerzeit zustande gekommen ist. Die Allianz hat in den seltensten Fällen den Gebäudwert ermittelt, sondern den Wertangaben der Kunden vertraut. Dann besteht bei einem falschem Wert auch kein Unterversicherungsverzicht und demzufolge würde ein Abzug vorgenommen. Desgleichen dann nicht, wenn der Wert zwar durch den Versicherer ermittelt wurde, der VN jedoch nach Abschluß des Vertrages werterhöhende Umbaumaßnahmen durchgeführt, aber die Versicherung nicht entsprechend erhöht hat! Da das Gebäude nun in andere Hände gegangen ist weiß der neue Eigentüme nicht mit letzter Sicherheit, ob solche werterhöhende Maßnahmen durchgeführt wurden.
Wenn man auf einen persönlichen Ansprechpartner, gute Beratung und keine Erbsenzählerei im Schadensfall haben möchte kommt man an einem Premiumversicherer wie z.B. der Allianz nicht vorbei.Und das kostet eben etwas mehr als ein Billigversicherer.Wie schlecht diese teilweise beraten und regulieren kann man laufend durch entsprechende Fragen bei GF mitverfolgen. Ein Mercedes ist nunmal auch teurer als ein VW. Und dass der Außendienst die Beratung nicht vom Sozialamt bezahlt bekommt dürfte auch einleuchten. Du wist auch nicht umsonst arbeiten!
Was meinst Du mit "Selbsthilfegruppen"? Ich kenne keine, die auch Versicherungen anbietet. Mach mal Vorschläge.
Umschreiben oder Andere Versicherung ist sinnvoll. (Kann auch sein das die Beiträge nidriger sind, alles versicherungen bei einer Geselschaft bringt bonuspunkte)
Vorsicht wenn du im Oderbruch lebst das ist bei der alten Allianz Police Hochwasserschaden mit drin dann behalten.
Hallo Zweitfamilie,
schön dass du dich mit diesem wichtigen Thema befasst. Viele Menschen übernehmen leichtsinnigerweise die Vorgängerpolicen und wissen überhaupt nicht welches Risiko sie sich aussetzten.
Da Versicherungen nichts anderes als Verträge sind, fällt es den Kunden meist schwer den Überblick zu bekommen. Ich rede bei meinem Kunden gerne über Autos. Versuche dir einfach mal deinen aktuellen Vertrag als Auto vorzustellen…. Baujahr, PS, Laufleistung usw…
Du wirst dann wahrscheinlich feststellen, dass der Vertrag in die Jahre gekommen ist.
Stell dir dann die Frage… würdest du dir heute ein Auto mit Baujahr 1975, 320.000 KM Laufleistung mit einer komplett veralteten Technik zulegen wollen? Wohl eher nicht! Sicherheit auf der Straße sieht heute anders aus. Genauso verhält es sich mit deinem aktuellen Versicherungsschein. Nach deiner Aussage, wurde bereits eine Unterversicherung festgestellt. Dies wird fatale Folgen im Schadensfall haben. Die Versicherung wird den Schaden radikal kürzen und dich auf einem Großteil des Schadens sitzen lassen…. Doch nicht nur das. Es gibt heute diverse Klauseln, die dafür sorgen, dass du im Schadensfall bessergestellt bist. Nehmen wir doch nur mal den „ Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“… , oder …, behördliche Mehrauflagen (würd meist total unterschätzt)… usw.
Natürlich muss dir klar sein, dass sich die Versicherungsprämie nach obenhin verändern wird, alles andere wäre doch überhaupt nicht möglich. Alles wurde über die Jahre teuer. Dafür bekommst du aber einen neuen Vertrag, mit der „neusten Technik“. 1975 hatte ein Auto auch nicht das gekostet was wir heute ausgeben müssen ;-) …
Mein Tipp: Pass deinen Vertrag der heutigen Zeit an! Vergleiche Angebote!
Sonderkündigungsrecht beachten: Nach Grundbucheintragung, hast du einen Monat Sonderkündigungsrecht.
Beachte die "Goldene Regel"
Wohngebäude und Hausrat, gehören zu einer Versicherungsgesellschaft
Lieben Gruß und viel Spaß beim renovieren :-)
Gehe mal davon aus die Versicherungen wollen alle nur das eine von dir, dein Geld. Besser etwas mehr Beitrag bezahlen als in Ernstfall "aus Kulanz" mit ein paar Cents abgespeist zu werden. Leistungen und Preise vergleichen. Unterversicherungsverzicht bei richtiger Beantwortung aller Fragen kann zur Falle werden.
Ob es nun sinnvoll ist, den Versicherer zu wechseln, ist eine zweitrangige Überlegung
Wichtig ist aus meiner Sicht der Versicherungsumfang. Sind eingeschlossen
Überspannungsschäden
erweiterte Elementarschäden
Rohre (Ableitungs- und Versorgungsrohre) auf dem Grundstück und gegebenenfalls unterhalb der Bodenplatte. In den Standardtarifen sind LW-Rohre meist nur innerhalb des umbauten Raum abgesichert.
Ableitungsrohre bis zum Hauptkanal (Das kann wichtig sein, wenn die Satzung der Gemeinde dem Hauseigentümer die Reparaturpflicht auferlegt).
Abrisskosten (werden gerne vergessen. Bei Großschaden, meist Brand, fallen erhebliche Dekontaminationskosten an. Die sollten mitversichert sein.)
Feuerhaftung muss abgesichert sein. Sonst haften Sie bei Brandschaden, wenn das Feuer Eigentum von Nachbarn schädigt.
Versicherungssumme Wert 14 ausreichend. Der QM - Preis liegt bei kleineren Gebäuden bei 130-140 €. 150-160€ muss zugrundegelegt werden bei Hanglagen. Wenn das Gebäude eine Wohn- und Nutzfläche von 220 qm hat, dürfte die Versicherungssumme knapp ausreichend sein.
Das vorher Aufgeführte sollten Sie erst einmal selbst überprüfen. Ist es im Vertrag enthalten, besteht keine Veranlassung, den Vertrag zu ändern. In den alten Verträgen, denen vor 2003 abgeschlossenen, waren Ableitungsrohre auch außerhalb des umbauten Raums mitversichert.
Die Allianz ist kein schlechter Versicherer. Aber Sie sollten sich immer vor Augen halten:
Ein Agent (=Versicherungsvertreter) hat grundsätzlich die Arbeitsanweisungen und Vorgaben sowie die Interessen eines Versicherers zu erfüllen. Für die Generalagenten der Allianz gelten andere Regeln. Aber allen gemein ist, die Interessen der Gesellschaft gehen vor.
Keine Angst, denn die Versicherung hat ja den Wiederaufbau mit genau dieser Summe nach 1914 so vereinbart und zugesichert. Das Risiko trägt also allein die Allianz! Kündige und wechsle zur HUK oder anderen Selbsthilfegruppen mit deutlich geringeren Beiträgen. Dort gibt es auch keinen so üppig zu versorgenden Außendienst auf Kosten der Kunden!