Hauskauf - lose Dinge, die stehen gelassen wurden dann unsere?

9 Antworten

Packt lieber alles in einen Schuppen oder Keller, schreibt ihm einen Brief, dass er bis zum ..... abholen soll und ihr danach davon ausgeht, dass er auf sein Eigentum verzichtet und es damit euch gehört.

Lose Einrichtungsgegenstände sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages, gehören Euch also nicht automatisch mit Erwerb des Hauses.

Also dem Voreigentümer schriftlich angemessene Frist zur Beseitigung setzten und mitteilen, was danach auf seine Kosten mit den Dingen passiert.

Kann man das nicht besser mit dem Verkäufer besprechen? Laut Vertrag ist er ist ja schliesslich für die komplette Räumung verantwortlich. Ob die Sachen jetzt brauchbar sind oder ob es sich um Sperrmüll handelt.

Ihr solltet in der Beziehung auch keine anderen (mündlichen) Abmachungen mit dem Verkäufer treffen. Sonst passiert es tatsächlich, dass er euch einiges an Sachen stehenlässt, weil er sie nicht entsorgen möchte.

Auch wenn ihr den Spaten brauchen könntet. ( neu 15 Euro ).

Du hattest die Frage ähnlich ja schon mal gestellt. Ihr habe ja nicht nur einenSchlüsselübergabe, es gibt auch ein Übergabeprotokoll. Da wird Alles festgehalten. Wenn die rumnerven, was ich glaube - aber auch nicht weiss - sollen Sie Dir quittieren, dass es Dein Eigentum ist oder eben im Protokoll festhalten, zu wann die Sachen abgeholt werden.

Wenn im Kaufvertrag sinngemäß steht Übergabe/Nutzen-Lastenwechsel "leer" bzw. "ohne bewegliche Sachen", dann bedeutet das: Alles was beweglich ist, sprich die Möbel und die Küche und der Spaten.

Es ist möglich, dass es an verschiedenen Stellen im Kaufvertrag steht.

Und bitte nimm das Ergebnis nicht vorweg, die haben ja noch 2 Wochen Zeit.

In dem Moment, in dem sie den Besitz der Immobilie haben (also den Schlüssel), gehören Ihnen alle damit fest verbundenen Teile. Nicht fest verbundene Teile (der Spaten) haben sie in diesem Moment zwar im Besitz, aber nicht im Eigentum.

Sie sollten diese Dinge auflisten (fotografieren) und dem ursprünglichen Besitzer schriftlich mit Nachweis anbieten, dass er diese binnen einer Frist von 14 Tagen abholt. In diesem Schreiben teilen sie ihm gleichfalls mit, dass sie nach fruchtlosem verstreichen dieser Frist die Dinge auf Kosten des ehemaligen Besitzers entsorgen lassen werden. Oder, wenn sie sie behalten wollen, dass sie dann annehmen, dass der ehemalige Besitzer diese Ihnen übereignet hat.