Hauskauf - keine gesamtschuldnerische Haftung möglich?

5 Antworten

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  1. kannst du vom Vertrag zurücktreten, wenn du wegen Grunderwerbsteuer in Anspruch genommen wirst. Der Vertrag würde dann nachträglich unwirksam und die Grundlage für die Steuer fiele weg, so dass du nicht bezahlen musst.
  2. wenn du´s von vornherein ausschließen willst lass dir vom Käufer eine Bankbürgschaft oder Finanzierungsgarantie geben.
  1. geht nur genau dann, wenn das im Vertrag genau so geregelt ist.
@FataMorgana2010

Ich gehe davon aus, dass im Vertrag geregelt ist, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zu bezahlen hat. Ich hab noch keinen Vertrag gesehen, wo das nicht drin stand. Und wenn jemand eine vertraglich geschuldete Verpflichtung nicht erfüllt, halte ich schon ein Rücktrittsrecht für gegeben, zumindest nach Setzung einer angemessenen Nachfrist.

Da der Staat sich auf jeden Fall die Grunderwerbsteuer sichern will, wirst Du das nicht ausschließen können. Warum solltest Du zu Lasten eines Dritten (des Staates) etwas vereinbaren können?

Der Staat sollte sich an die Person wenden, die diese Kosten nach Vertrag auch zu tragen hat.

@Inga1979

Der Staat hat doch nix mit Eurem Vertrag zu tun. Stell dir vor, ich schulde dem Staat Geld. Jetzt mache ich einen Vertrag mit jemand anderen und übertrag diese Schuld auf denjenigen. Und sag zum Staat: ätschibätsch, ich kann da doch nix für, wenn du dein Geld nicht bekommst. Und die Grunderwerbsteuer schuldet ihr gemeinsam. Und ihr vereinbart per Vertrag, wer die zahlen muss, d. h. der eine von euch hat gegenüber dem anderen von Euch eine Verpflichtung. Warum soll der Staat sich danach richten? Stell dir vor, du machst einen Vertrag mit einen Ehepaar, in dem sich beide gegenüber dir verpflichten, dir 100 Euro zu zahlen (durch das Grundsstückgeschäft macht ihr einen vertrag mit dem staat, ob ihr wollt oder nicht). Jetzt bekommst Du Dein Geld nicht. Dann gehst Du zu dem Mann hin und willst Dein Geld haben und der sagt, "ne, tut mir leid, ich hab zwar Geld, aber ich habe mit meiner Frau vereinbart, dass die die 100 Euro zahlt. Und leider haben wir uns gestritten und die macht jetzt sechs Monate Urlaub irgendwo oder länger und ich hab auch keine Adresse. Von mir bekommen Sie nix, ich hab je die Vereinbarung mit meiner Frau." Würdest Du dann sagen: "Ach so, ne, klar, dann wende ich mich an Ihre Frau"? Wohl kaum.

@FataMorgana2010

Ich glaube nicht, dass dein Beispiel passend ist, denn es steht nicht im Vertrag, dass die Frau alleine haftet und diese Info kommt hinterher vom Mann.  derblomi beschrieb die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln, aber dann blieben noch die Kosten des vom Käufer beauftragten Notar, aber das ist wohl leichter zu verschmerzen als für jemand anderen seine Grundsteuer zu bezahlen.

Mich würde noch interessieren, ob es zu irgendwelchen Schufaeinträgen und dergleichen kommt. Nehmen wir mal den Fall: Eine Renterin verkauft das für sie allein zu großgewordene Haus, kauft sich von den Geld aber eine Eigentumswohnung in der Stadt. Nun kommen Notar und Staat auf sie zu, weil der Käufer Notarkosten und Grundsteuer nicht bezahlt hat. Die Rentnerin kann weder vom Kaufvertrag zurücktreten noch die zusätzlichen Kosten bezahlen. Was passiert dann? Die Frage ist, wie man sich in vorhinein vor solchen Sachen schützen kann. Eine Finanzierungszusage der Banken gibt einen die Sicherheit, dass der Kaufpreis bezahlt wird, aber nicht ob der Käufer seine anderen Verpflichtungen einhält. Andersrum natürlich genauso, wenn der Verkäufer noch Grundschulden löschen muss. Wenn eine unschuldige Partei durch sowas in Schulden oder Insolvenz fällt, erscheint mir das sehr unfair.

Hallo Inga 1979, eine Haftung des Verkäufers bezüglich der Grunderwerbssteuer ist ausgeschlossen,. Bevor die Grunderwerbssteuer nicht gezahlt ist gibt es auch keine Grundbucheintragung somit keinen Besitzerwechsel und es fällt keine Steuer an.

Nein, es handelt sich um eine Steuer, da sind Vereinbarungen nicht zulässig. Selbstverständlich haftet im Innenverhältnis derKäufer, dh. der Verkäufer kann sich ggf. das Geld von ihm zurückholen.

DESWEGEN würde ich so etwas IMMER über einen Rechtsanwalt und Notar abwickeln....

Man MUSS Verträge die die Übertragung von Grundstücken beinhalten (das löst die Grunderwerbsteuer aus) IMMER über einen Notar abwickeln, dass ist gesetzlich vorgeschrieben.