Hauskäufer möchte mit Umbau beginnen und erst später zahlen

8 Antworten

Es sind BEDENKEN anzumelden.

  1. Was passiert, wenn der Immobilienverkauf des Käufers NCIHT oder zumindest terminlich nicht klappt.
  2. Was passiert, wenn, trotz Verkauf der Immobilie, die Bank, aus welchen Gründen auch immer, einen Rückzieher bezgl. der Finanzierung macht?
  3. Wie wollen Sie evtl. "verdeckte" Mängel an der verkauften Immobilie noch als VERDECKTE Mängel nachweisen? Der NEUE Eigentümer hat die selbst VOR DER ZAHLUNG offen gelegt.
  4. Was passiert, wenn der NEUE Eigentümer durch Abbruch von statischen Wänden die Immobilie stark beschädigt und deshalb den Umbau NICHT fertig stellt? Sie hängen sich SELBST an den Fliegenfänger des Käufers.

Es sollte VORPROGRAMMIERTER Arger ins Haus stehen.

Man kauft nicht so oft ein Haus, um den Jahresurlaub nicht mal verlegen zu lassen oder?

Bei mir ginge OHNE DAS GELD AUF MEIN KONTO wäre, zumindest auf das Notaranderkonto, nichts, aber rein gar nichts, auch KEINE Schlüsselübergabe.

Es gibt zuviele, die Durst für 50 € haben, aber NUR 5 € in der Tasche.

Viel ERfolg.

Der Notar prüft die Zahlungsfähig 100 ig nicht !!!!!!

Warum verschiebt der Käufer denn seinen Jahresurlaub nicht?

Auf jeden Fall würde ich nicht zustimmen, dass jemand in meinem Haus (und bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises bleibt es das) Wände rausreißt, nur um zu hoffen, dass er das Haus später auch kauft!

Das Ganze ist eine Zumutung.

Zusatz: Nur der Eigentümer bestimmt, was an größeren Maßnahmen am Haus gemacht wird!

Sollte nach Zahlung des Kaufpreises (was übrigens über den Notar läuft!) dem Käufer gestettet werden bereits im Haus einzuziehen, so ist er zwar bereits der Besitzer des Hauses, nicht aber der Eigentümer.

Klingt verwirrend, ist aber so.

Erst mit dem Eintrag im Grundbuch wird er auch Eigentümer, und dann kann er Wände stemmen bis das Brecheisen glüht - aber erst dann !

Lass Dich auf keinen Fall darauf ein, nachher hast Du nur Ärger. Das wäre mir auch zu riskant.

Ganz einfach beim notariellen Termin sollte ein Zahlungstermin und auch ein Übergabetermin festgelegt werden. Der Übergabetermin sollte selbstverständlich nach dem Zahlungstermin liegen.

Außerdem solltest Du bedenken, daß sämtliche Rechte und Pflichten am Haus für den Käufer erst mit der Grundbucheintragung, die durchaus erst ca. 6 Mon. nach dem Notarterminerfolgen kann, zu diesem Termin übergehen.

Achtung!! Ich habe ein Haus verkauft und den Schlüssel 14 Tage vor dem Zahlungstermin übergeben weil der Käufer lieb und nett und und und . Der Käufer hat dann angefangen innen abzureissen, dann hat er 50.000 Euro zu wenig bezahlt mit dem Hinweis "er sei betrogen worden, das Haus sei nicht so viel wert usw. usw. Es bestand ein Notarieller Vertrag über den Kaufpreis. Es kam zur Gerichtsverhandlung, da hat mich der Richter richtiggehend genötigt einem Vergleich zuzustimmen (es war mittags um 17,00 Uhr, er wollte Feierabend machen und die Sache vom Tisch haben). Ich bekam 25.000 Euro, hatte noch die Gerichtskosten und den Anwalt zu zahlen, es blieben ca. 15.000 Euro übrig. Wegen 14 Tage Schlüssel vor Zahlung habe ich 35.000 Euro verloren. ERST ZAHLUNG DANN ÜBERGABE!!