Haushaltshilfe über Krankenkasse, Finanzamt melden?

4 Antworten

Du bekommst doch das Geld von der Krankenkasse. Und die Krankenkasse muss dich anmelden, falls erforderlich. Das "ist denen ihr Bier", wie sie das machen, dann müssen sie bei einer übergeordneten Stelle nachfragen, wenn die keine Ahnung haben.

Danke. Ich habe halt bedenken das es dann vom Finanzamt heißt ich würde schwarz arbeiten o.ä. Bzw. wie ist es nächstes Jahr mit der Steuererklärung.......?

Die Krankenkasse zahlt nicht an diese Dame, damit hat sie damit nichts zu tun.

Du musst dies in deiner Steuererklärung in der Alage Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eintragen, sofern du das auf gewerblicher Basis betreibst. Diese Einkünfte werden dann deinen weitern Einkünften zugerechnet.

Sollte deine Bekannte das Geld von der KK erhalten und sie bezahlt dich damit, so müsste deine Bekannte dich bei der Minijobzentrale für eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung anmelden. Du wärst dann Steuerfrei solange 450€ nicht überschritten werden. Deine Bekannte bezahlt eine Pauschaleabgabe an die Knappschaft

Ist diese " Bezahlung" durch die KK nur eine Aufwandsentschädigung brauchst du nichts zu machen.

Nach zuöesen unter www.minijob-zentrale.de

Wenn Ihre Bekannte sie beschäftigt, als Haushaltshilfe, von der Krankenkasse dafür das Geld erhält oder es direkt an Sie auszahlen läßt, besteht immer ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der Auftraggeberin. Hier handelt es sich um keinen sogenannten minijob, der angemeldet werden muss, weil nur wenige Stunden und als "Ersatzkraft". Sie sollten diese Einkünfte bei der Steuererklärung mit angeben, besser ist es, denn die Krankenkassen werden geprüft und Ihr Name taucht dort in den Unterlagen auf.