Haushälfte vom Ex abkaufen

4 Antworten

Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten.

Ist denn bei der Scheidung nicht auch das Haus geteilt worden und damit auch der Wert genannt und bestimmt? Ich denke nicht, dass man ihn dazu zwingen kann, das Haus zu verkaufen, wenn er nicht will. Andererseit kann er zwar damit drohen, dich und die Kinder rauszuwerfen, da Dir das Haus aber zur Haelfte gehoert, kann er dich nicht rauswerfen und er kann das Haus aus nicht ohne Einverstaendnis aller Besitzer verkaufen, also ebenso nicht ohne dein Einverstaendnis. Er koennte vielleicht notfalls seinen Anteil auf dem freien Markt anbieten, aber wer wuerde ein halbes Haus kaufen wollen, dessen Mitbesitzer nicht die Absicht hat, auszuziehen.

Von daher sitzt er genauso in der Zwickmuehle wie Du. Ohne Einigung geht nicht viel.

Versuch noch mal mit ihm zu reden und ihm den Umstand zu verklickern, dass Du dich nicht erpressen laesst und sicher nicht ausziehen wirst und auch kein Einverstaendnis zur Veraeusserung geben wirst. Notfalls wirst Du einen Anwalt aufsuchen muessen, der ihn dann mal anschreibt und Dich ueber deine Moeglichkeiten aufklaert. Vielleicht zeigt er sich dann einsichtiger. Kostet aber halt alles unnoetiges Geld.

Nanana, so schnell schießen die Preußen aber nicht ........... Dein Ex-Mann hat keinerlei Möglichkeit Dich und die Kinder auf die Straße zu setzen und das Haus zu verkaufen, wenn ihr beide Eigentümer des Hauses seid. Aus Deiner Frage geht hervor, dass es sich um das gemeinsame Haus handelt. Also gehe ich davon aus, dass auch ihr beide im Grundbuch eingetragen seid. Somit kann Dein Ex-Mann ohne Deine Zustimmung lediglich seinen!!! Hausanteil (i.d.R. 50%) veräußern. Ich gehe mal davon aus, dass er niemanden finden wird, der einen halben Hausanteil eines Einfamilienhauses kauft. Zu einem Verkauf Deines Hausanteils kann er Dich nicht zwingen. Aber ebensowenig kannst Du ihn zwingen, Dir seinen Hausanteil zu verkaufen, denn er kann verlangen was er will. Es gibt natürlich eine andere Möglichkeit ihn aus dem Haus heraus zu bekommen. Aus Deiner Frage geht nicht hervor, wie euer sonstiges Verhältnis zueinander ist. Deshalb hier nur am Rande: Wenn er Dich und/oder Deine Kinder körperlich und/oder psychisch Mißhandelt gibt es die Möglichkeit nach dem Gewaltschutzgesetz ihm den Aufenthalt im Haus zu versagen. Solch eine Anordnung kann bei unmittelbarer Gefahr für eure Gesundheit und/oder Leben die Polizei für einige Tage (je nach Bundesland verschieden lang) und als längerfristige Entscheidung das zuständige Familiengericht erlassen. Dies nur als grobe Kurzinfo. Denn ohne die Info, ob dies bei euch zutrifft, schreibe ich jetzt nicht den ganzen Sermon auf. Falls dies zutrifft formuliere diesbezüglich eine neue Frage.

Hey,

also wenn ihr euch einig seid, dass du ihm die Hälfte des Hauswertes auszahlst und ihr euch nur über den Betrag streitet kann ich dich beruhigen. Im Normalfall empfehlen die jeweiligen Anwälte, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser ermittelt den Wert des Hauses dann auf den Stichtag, also den Tag, an dem die Scheidung eingereicht wurde. Somit kannst du einfach einen Gutachter das Haus bewerten lassen und falls dein Mann dir nicht glauben sollte, soll er ebenfalls einen Gutachter beauftragen und dann seht ihr ja, wo der Wert des Hauses liegt. Wenn es zwei Gutachten gibt, die voneinander abweichen, kann man sich ja z.B. in der Mitte treffen.

https://www.online-scheidung-deutschland.de/kategorie-fragen-antworten/44-frage-was-machen-wir-mit-der-gemeinsamen-immobilie

Viel Erfolg!