Hausfriedensbruch trotz meiner Erlaubnis?

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Hallo laleh125,

für private Wohnungen gilt, dass jeder der in der Wohnung lebt (und dazu gehören nicht nur die die Eltern die den Mietvertrag unterschrieben haben, sondern auch dessen Kinder und andere Angehörige) kann einer Person ein Hausverbot erteilen.

Gleiches gilt aber auch im umgekehrten Fall. Jede Person die in dem Haushalt lebt, kann einer Person auch erlauben das Haus/die Wohnung zu betreten.

Hat die Person, in dem Fall Dein Freund von Dir die Erlaubnis erhalten, die Wohnräume zu betreten, kann er folglich auch keinen Hausfriedensbruch im strfrechtlichen Sinne begehen.

Schaun wir uns doch mal den Paragraphen des Hausfriedensbruches an:


§ 123 StGB -  Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Die auschlaggebenden Wörter des Gesetzestextes habe ich Dir fett da gestellt.

Wenn Du Deinem Freund in die Wohnung lässt, dringt dieser weder widerrechtlich in die Wohnung ein, noch verweilt er in der Wohnung ohne Befugnis, denn Du hast ihm ja die Befugnis zu verweilen erteilt.

Also zusammengefast. Wenn Du Deinem Freund erlaubst die Wohnung zu betreten und logischerweise damit auch erlaubst, dass er in der Wohnung verweilt, liegt auch nicht der Straftatbestand des Hausfriedensbruches vor.


Aber sicherlich fragst Du Dich, was passierten würde, wenn Deine Eltern doch zur Polizei gehen würden und einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruches stellen würden.

Die Polizei würde den Strafantrag annehmen und ein Strafverfahren einleiten.

Im Rahmen des Strafverfahrens wird Deinem Freund auch die Möglichkeit gegeben sich zu der Sache zu äußern.

Die Möglichkeit sich zu der Sache zu äußern sollte er wahrnehmen.

Wahrheitsgemäß kann er dann angeben, dass Du die ihm die Erlaubnis gegeben hast das Haus zu betreten und darin zu verweilen. Du kannst ihm dieses auch noch zusätzlich bestätigen, deshalb wäre es Sinnvoll, wenn Du ihn zu der Anhörung begleiten würdest.

Und damit dürfte sich die Sache für Deinen Freund erledigt haben.

Die Polizei stellt in ihrer Ermittlungsakte fest, dass er durch Deine Einladung berechtigt war, dass Haus zu betreten und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen Deinen Freund einstellen.


Aber wenn ich ehrlich bin, halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass Deine Eltern wirklich zur Polizei gehen und einen Strafantrag stellen. Hinzu kommt ja noch, dass Deine Eltern ja selber gar nicht gesehen haben, dass Dein Freund in den Wohnräumen war und somit müssten sie ja noch Nachbarn finden, die überhaupt als Zeuge vor der Polizei aussagen und spätestens da streiken die meisten Nachbarn.

Schöne Grüße
TheGrow

Mal wieder sind wir beide, die einzigen die es wissen und die falschen Antworten kriegen noch DH's. Nicht zu fassen. Auch von mir ein DH.

@kodi1123

Leider vertreten hier immer wieder User Meinungen, ohne im Besitz der grundlegendsten rechtlichen Kenntnisse zu sein.

Wer hier zu rechtlichen Themen Tipps gibt, sollte zumindest mal wissen, was in den entsprechenden Gesetzen drin steht.

Deine Eltern haben ihm ein Hausverbot erteilt. Dieses Verbot gilt unabhängig von der elterlichen Anwesenheit und kann auch durch dich nicht aufgefhoben werden, weil sie ihn schlichtweg nicht in den eigenen 4 Wänden haben wollen. (und Ziel ist es ganz speziell, ihn von dir auf diese Weise fern zu halten!) Mit seiner Anwesenheit verstößt er also definfitv gegen den 123 StGB, auch wenn deine Eltern nicht anwesend sind, denn er hält sich widerrechtlich im Haus auf! ABER: der Hausfriedensbruch ist ein klassisches Privatklagedelikt und die Staatsanwaltschaft wird da keine Anklage erheben.

Naja. Deine Eltern sind nicht doof und wissen, dass sie ihre Tochter gehen lassen müssen, um mit dem Manne zusammen zu sein. Das ist ein Urgesetz, schon immer so gewesen. Das fällt ihnen vielleicht noch etwas schwer. Das mit dem Hausfriedensbruch ist etwa gleich "ernst" zu nehmen, wie die Jugendamt-Idee. Das Ganze ist einfach ein Fall von Ablösungs-Schwierigkeiten. Jetzt fahren sie also weg für ein paar Tage und lassen dich allein im Haus zurück - das ist immerhin ein Vertrauensbeweis. Wenn sie wirklich klar und deutlich gesagt haben, dass sie ihn nicht im Haus haben möchten, dann solltest du das im Moment akzeptieren, da dein Zuwiderhandeln sie verletzen würde. Kannst du denn nicht zu deinem Freund gehen an deinem Geburtstag? Du fährst also nicht mit ihnen, weil ihr Stress habt? Vielleicht sagen sie das auch nur als leere Drohung, um ihrer Abneigung Ausdruck zu verleihen und rechnen insgeheim billigend damit, dass du ihn doch empfängst? Von hier aus schwer zu beurteilen, aber ich könnte es mir vorstellen - sonst würden sie doch ihre halbwüchsige Tochter nicht allein in dem Haus zurücklassen, um welches der verliebte Freund herumstreicht...

Ihnen gehört das Haus, auch wenn sie nicht daheim sind. Aber was sie nicht wissen, macht sie auch nicht heiss.

Grundsätzlich haben Deine Eltern das Hausrecht. Wenn sie Deinem Freund Hausverbot erteilt haben, gilt das auch für die Zeit ihrer Abwesenheit.

Zwar können sie nicht sehen, dass Dein Freund das Haus betritt - aber glaube mir:.......irgendeiner plaudert immer und wenn es die nette Nachbarin oder die beste Freundin ist.