Hausfriedensbruch oder nicht?

5 Antworten

Wenn du sie deutlich von deinem Grundstück verweist und sie diesem Verweis keine Folge leistet, kannst du Anzeige erstatten. Vermutlich würde ein Verfahren aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Danke erstmal .

Das mit dem einstellen konnte ich mir schon denken . Naja gut ich Versuchs mit alten Hausmitteln.

Da die Frau wohl nicht damit aufhären würde, wird es wahrscheinlich nciht wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Im Prinzip betreibt sie Hausfriedensbruch. Jedes mal aufs neue.

und wenn sie weiß, das sie unterwünscht ist und immer wieder kommt würde ich es ggf mit einer Anzeige probieren.

Das wird zwar oft wegen Geringfügikeit eingestellt, aber da dies ja ständig zu passieren schein, hast du schon doch ganz gut Chancen auf erfolg

Wenn der Mieter oder Eigentümer nicht möchte dass eine oder mehrere Personen sein Grundstück betreten, darf er Anzeige erstatten. So ähnlich stets im Gesetz

Ja ist richtig aber das mit dem anzeigen ist was ich gerade merke auch sinnlos wenn es eingestellt wird . Mit so nen Kram geben sich die zuständigen nicht ab

Du könntest jedes mal die Polizei rufen. Damit solltest du ihr auch drohen.

sie beim nächsten "Besuch" sehr Deutlich mit Nachdruck ihr persönlich und direkt aus dem Haus/Grundstück zu verweisen, und wenn "mit sanfter Gewalt" nachhelfen, mit dem Worten "Sie haben hier nicht zu suchen"