Hausfriedensbruch Garage?!

3 Antworten

Wenn schon endlich repariert werden soll, durch wen auch immer, sollte man die Leute doch lassen. Um Beschädigungen an den PKWs zu vermeiden und den Leuten ungehinderte Arbeit zu ermöglichen, sind die Fahrzeuge aus den Garagen für die Dauer der Reparatur zu entfernen.

Als Vermieter oder diesen vertretende Personen, auch Handwerker würde ich keine Reparatur am Tor durch führen, solange Autos in den Garagen sind. Das liegt doch auf der Hand.

SommerWieWinter 
Fragesteller
 07.03.2014, 09:46

Das Problem ist nicht das nach einer Ewigkeit endlich eine Reparatur durchgeführt wird, sondern dass diese Reparatur nicht durch ausgebildetes Fachpersonal mit Versicherungsschutz durchgeführt wird und uns als Mieter nicht Bescheid gegeben wird. Ergo ist es uns auch nicht möglich die Autos entsprechend zu entfernen und die Gefahr bei der engen Garage ist nun mal sehr hoch, dass etwas passiert.

Und meine Eigentliche Frage war ja auch darf der Vermieter den Zweitschlüssel ohne unser Einverständnis einfach ausgeben (gerade noch dazu an Personen welche definitiv nicht in der Lage sind diese Reparatur durchzuführen)?

bwhoch2  07.03.2014, 11:09
@SommerWieWinter

Der Vermieter ist für die korrekte Reparatur des Tors verantwortlich. Wie er das macht und durch wen, muss Ihnen egal sein. Wenn er jemand beauftragt, der dazu nicht in der Lage ist, ist das erst einmal sein Ärger und Problem, wenn es schief geht.

Versicherungsschutz: In jedem Fall ist der Vermieter Ihnen gegenüber haftbar, auch wenn jemand von ihm Beauftragter Ihre Autos beschädigt. Handelt es sich um einen gut versicherten Fachbetrieb, kann er den Anspruch an diesen weiter geben. Wenn nicht, bleibt es an ihm hängen und Ihr Vermieter wird wohl eine Haftpflichtversicherung haben.

Fazit: Ihnen steht es nicht zu, zu verlangen, dass ein Fachbetrieb bzw. Fachhandwerker die Reparatur ausführt.

Zweitschlüssel: In Ihrem Fall handelt es sich sowieso nicht um eine Garage, die ausschließlich Ihnen vermietet wurde, sondern Sie haben nur eine Stellplatznutzung innerhalb einer Gemeinschaftsgarage. Somit kann der Vermieter auch einen Zweit- oder Drittschlüssel behalten und ihn z. B. für Wartungs- und Reparaturzwecke an andere Personen heraus geben. Hausfriedensbruch ist hier nicht gegeben.

Da die Beschädigungsgefahr sehr groß ist, was auch der Vermieter, seine Schwester und der "Handwerker" sehen müßten, sollten die eigentlich von sich aus rechtzeitig darum bitten, die Autos raus zu fahren, bevor repariert wird.

Dass Sie den Vermieter informiert haben, dass ohne ihn niemand an oder in der Garage was zu suchen hat, wird ihn herzlich wenig interessiert haben. So vermute ich, dass heute nur mal das Tor geöffnet wurde und die Reparatur erst dann durchgeführt wird, wenn die Autos raus sind. Das wäre zumindest vernünftig.

Wenn dir ein Handwerker bei seiner Arbeit dein Eigentum beschädigt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 BGB). Ob er eine Haftpflichtversicherung hat, ist nicht dein Problem.

Natürlich musst du beweisen können, dass er dich geschädigt hat. Wenn jetzt hausfremde Personen Zugang zu der Garage haben, ist dieser Beweis nicht zu führen. Es könnte dann ja auch jemand ganz anderes den Schaden verursacht haben.

Schon alleine deshalb würde ich NIEMANDEN ohne Aufsicht dort arbeiten lassen.

Ein defektes Garagentor (Federbruch) ist super gefährlich. Das sollte gar nicht bedient werden, sondern repariert oder ausgetauscht. Es ist auch nichts was ein Laie tun sollte, ist aber möglich. Tore können Biester sein, je nach Hersteller haben diese Spezialitäten in der Konstruktion bei denen man aufpassen muss oder es funktioniert nicht oder wieder nicht lange. Wenn Du selbst den Zustand duldest und durch das defekte Tor fährst bist Du unter Umständen Mitschuld an weiteren Schäden. Na ja, der Vermieter schickt also Menschen zur Reparatur. Schön, erstmal oder? Den Nachweis scheinst Du ja zu haben? Tritt danach ein defekt auf, liegt der Zusammenhang auf der Hand und Du darfst erstmal Anzeige erstatten.

SommerWieWinter 
Fragesteller
 07.03.2014, 09:49

Nein einen Nachweis habe ich leider nicht, es waren ja Privatpersonen sprich nicht einmal eine Firma mit Fachkenntnissen. Und wer sagt mir, dass wenn ein Schaden an einem der Autos durch diese Personen verursacht wird, dass auch die Versicherung (falls überhaupt für solche Tätigkeiten vorhanden) übernommen wird bzw. besagte Personen die Schaden überhaupt zugeben. Falls nein habe ich hinterher den Ärger.