Hausfriedensbruch Folgen (Schwimmbad)

5 Antworten

Erstmal Hallo):

Das wäre dann gegn §123 StGB Hausfriedensbruch:

PS: Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen,Es müssen Sozialstunden Abgeleistet werden,Wo du arbeiten musst wird dir der Herr Richter sagen.

1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(Quelle Dejure.org)

Vermutlich kann es schon die ein oder andere Sozialstunde geben, aber vermutlich auch ein Hausverbot im Schwimmbad. Ihr habt euch ja quasi eine Leistung erschlichen, indem ihr ohne zu bezahlen baden gegangen seid. Aber bei dem geringen Streitwert (die paar Euro Eintritt), wird da nicht groß was rumkommen.

Sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen wird es vermutlich ein paar Sozialstunden geben. Im günstigsten Fall ein nettes und intensives Gespräch mit dem Jugendrichter.

Vernommen wirst du von der Polizei. Es wird vermutlich allenfalls zu einer Anhörung vor Gericht mit folgendem Gerichtsbeschluss kommen.

die vorladung zur vernehmung ist standard. vermutlich wird das verfahren eingestellt, falls ihr wirklich nichts kaputt gemacht habt und sonst keinen schaden angerichtet habt. ich wuerde mir keine allzugrossen gedanken machen.