hausflur nutzungsrecht alleiniger bewohner der etage

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.vor unserer wohnung lagern wir unsere sachen.....alles in regale und schuhschränke.....den weg in unsere etage nutzen nur wir!!!.....die wege sind nicht verstellt so das immer ein fluchtweg gewärleistet ist........also nur wer zu uns will sieht diese schränke und regale.......

Der Flur vor der Wohnungstür gehört nichtz zur Mietsache.

Dort habt Ihr nichts aufzustellen.

.wir zahlen auch seit jahren für einen keller.....der schon immer von anderen mietern genuzt wird..

Warum duldet man das seit Jahren?

Ich hätte dem Vermieter unmittelbar bescheid gegeben, Frist gesetzt, dass mir der Keller zur Verfügung steht und gleichzeitig die Miete angemessen gekürzt.

eigentlich wissen wir gar nicht genau welcher nun wirklich uns gehört...

Das fragt man bei Einzug.

.....der vermieter möchte nun uns die fläche vor der wohnung als wohnungsfläche berechnen.....weil wir diese für unsere sachen nutzen......also nach acht jahren möchte er auf einmal deswegen mehr miete.....darf er das????

Er kann auch Frist setzen zum Entfernen der Sache und wenn Ihr die Sachen nicht enfernt, kann er weitere Schritte einleiten.

ich hoffe mein problem konnte ich gut umschreiben und bekomme eine guten rat ob er das darf,und was ich dagegen machen kann??? ....

Sich einigen oder Sachen wegräumen.

MfG

Johnny

Alle Räumlichkeiten, die sich vor deiner Wohnungstüre befinden gehören nicht zur Mietsache. Dass bedeutet, du darfst dort nichts abstellen. Ob der Vermieter dafür Miete verlangen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist aber, dass er dir das Abstellen von Möbeln oder sonstigen Gegenständen unterbinden kann. Ob ihr einen Kellerraum gemietet habt und in welchem Zustand er sich befindet hat mit der Nutzung des Hausflurs überhaupt nichts zu tun. Du kannst den Vermieter auffordern, deinen Keller in einen Zustand zu bringen in dem du deine Schränke unterstellen kannst. Hast du die Kellerräume aber schon feucht übernommen hast du vermutlich einfach Pech gehabt. Ich bin Freundin des offenen Wortes, vielleicht führt ein in ruhe geführtes Gespräch zwischen dir und dem Vermieter zu einer für euch beide verträglichen Lösung!

.also nach acht jahren möchte er auf einmal deswegen mehr miete.....darf er das????

Der darf das. Alternativ darf er Euch auffordern, das Zeug im nicht gemieteten Bereich weg zu räumen. Was ist Euch lieber?

Grundsätzlich ist das Treppenhaus (Hausflur) kein Lagerraum für private Sachen. Insbe-sondere dann, wenn Euch (auch) ein Kellerraum zusteht, den Ihr dennoch nicht nutzt, weil offensichtlich zu feucht. Dann setzt Eurem Vermieter lieber eine Frist, um einen nutzungs-fähigen (trockenen) Kellerraum zu bekommen, für den Ihr ja schließlich auch Miete zahlt! Um dort dann Eure Sachen unterbringen zu können.

Den Mietvertrag möchte ich sehen, wo drin steht, dass ein gemieteter Kellerraum trocken sein muss.