Hauseingang vom Blumengeschäft versperrt

13 Antworten

Alles was auf die Straße gestellt wird, muss vom Ordnungsamt genehmigt sein. So wie du das schilderst, geht es ja nun mal gar nicht. Der Vermieter ist für die Sachen im Hausflur zuständig. Mach ein paar Fotos und schicke sie dem Ordnungsamt und deinem Vermieter. 

Ich würde auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid geben (hast du schon mit dem Blumenverkäufer gesprochen?). Der Flur und der Bereich vor dem Hauseingang wurden dem Blumenverkäufer bestimmt nicht mit vermietet. Es muss ja auch z.B. für den Notarzt/die Feuerwehr immer Platz bleiben.


Ich würde das Ordnungsamt informieren.

Ohne Genehmigung darf vor dem Geschäft nix stehen,

Der Bürgersteig ist in der Regel öffentlicher Bereich, daher ist der 

Vermieter nicht zständig.

Als erste Maßnahme würde ich 2 - 3 Mal am Tag, in der Regel, wenn viel los ist, mit Kinder- oder Handwagen oder Einkaufstrolley aus dem Haus wollen und im Blumengeschäft die sofortige Freimachung des Weges einfordern!

Der Hausflur ist auch ein Rettungsweg und darf prinzipiell nicht zugestellt sein das zum ersten. Zweitens darf kein Ladengeschäft ihre Waren so anbieten das Mitmieter keinen ordnungsgemäßen Zugang zu ihrer Wohnung haben. Es sollte aber auch im Interesse des Blumenladens sein das er den Flur freihält passiert dir oder deinen Kindern was wird seine Versicherung nicht zahlen es handelt sich dabei um keinen Geschäftsraum und ist aus diesem Grund nicht versichert