Hausdurchsuchung wg. Grund A aber Straftat B beobachtet, Anzeigepflicht?

12 Antworten

Hausdurchsuchungen mit der Begründung Gefahr im Verzug sind nicht mehr zulässig, da die Polizei dieses an sich sinnvolle Instrument zu oft missbraucht hat. Ohne richterlichen Beschluss musst du sie nicht reinlassen. Lässt du sie rein und sie finden etwas, ist es ein zugelassenes Beweismittel. Verschaffen Sie sich gewaltsam Zutritt dann nicht. Ich würde in jedem Fall eine Beschwerde bei der Dienstaufsicht einreichen.

Richtig ist, dass die "Gefahr im Verzug" nach wie vor zur Durchsuchung befugt. Der Maßstab ist inzwischen strenger anzulegen. Beispiel: Der gesuchte bewaffnete Mörder/Entführer wird erkannt und nun rennt er in ein Wohnobjekt; oder der Dealer rennt mit einem Paket voller Drogen in ein Hausboot. Dann wäre ein Verzicht auf die sofortige Durchsuchung (ohne nach einem Richter zu suchen) schon so etwas wie Strafvereitelung. Die Drogen fänden sich dann im Fluss und der Mörder/Entführer hätte sich entfernt. Wenn ein Richter nicht erreicht werden kann, bzw. keine Zeit mehr bleibt, so ist dies aber konkret zu begründen. Beispiel für eine Begründung: Der Richter/Staatsanwalt waren unter der Nummer xxx nicht zu erreichen .Die Sekrätin, Frau Rottenmeier, erklärte um 10.13 Uhr, , dass sie nicht wisse, wo sich die Herren/Damen gerade aufhalten.

Es geht hier um den Verdacht eines Einbruches. Da ist es nicht möglich, einen Beschluss zu erwirken, ohne das das Durchsuchungsergebnis gefährdet ist. Daher Gefahr im Verzug und sofortiges Betreten der Wohnung.

Doch, hätte sie zur Anzeige bringen können wegen Verstoßes gegen das BtMG - du würdest ja auch nicht erwarten, dass sie z. B. eine Leiche ignorieren, genauso wenig würden sie andere gravierende Fundstücke ignorieren. Bei einem Häufchen Cannabis für den Eigenbedarf hätten sie aber bestimmt nicht die Welle gemacht.

Nennt sich Zufallsfund und darf ganz normal strafrechtlich verfolgt werden.

Also ich kenn Jugendliche, die schon hundert mal erwischt wurden und selbst gedealt haben, und denen hats bis heute nicht geschadet. Sich da als erwachsener Mensch nun mit dem Mitbewohner zu streiten....

Zufallsfunde dürfen ebenso beschlagnahmt werden und sind in vollem Umfang verwertbar

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__108.html

Sehr viele hilfreiche Kommentare aber dank der Nutzung der Begrifflichkeit "Zufallsfunde" war ich in der Lage eigenständig in Google weiter zu recherchieren, daher Top ;) thx.