Hausdurchsuchung gerechtfertigt/berechtigt?

6 Antworten

dass diese Typen viel mit illegalen Drogen zu tun hatten

Und schon reicht das aus. Ein Richter entscheidet über eine Durchsuchung und wenn dem die Hinweise genug waren, ist die auch gerechtfertigt.

Wie soll man da nun reagieren?

Sich in Zukunft von diesem Klientel komplett fern halten - nach dem Motto:

"Spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht deren Lieder!"

....und die schicken erst mal nen Brief das wir ihr Haus durchsuchen ist richtig dann werden alle beweise entsorgt und gut ist.....

Wenn er damit nichts zu tun hat hat er auch nichts zu befürchten und wenn die Polizisten einen durchsuchungsbefehl hatten wirde der von einem richter ausgestellt somit ganz legal.

Für die Durchsuchung reicht bereits ein begründeter Verdacht aus. Dürfte also alles rechtmäßig sein. Man könnte versuchen, die Anzeigeerstatter wegen Verleumndung anzeigen. Dazu müssten sie aber bewußt bei der Polizei gelogen haben, was im Regelfall kaum zu beweisen ist.

Gar nicht. Die Polizei hat nur einen Verdacht ausgeräumt. Wenn er nichts getan hat, ist es doch gut.

HeinrichHRuther 
Fragesteller
 26.08.2017, 17:22

Haben wir es hier nicht mit schwerem Rufmord zu tun???

TorZurHoelle  26.08.2017, 19:28
@HeinrichHRuther

Im StGB gibt es keinen Paragraph dafür. "Rufmord" gibt es nicht im Strafrecht. Wenn die Polizei berechtigte Gründe hat und die Staatsanwaltschaft dies anordnet, darf eine Wohnung durchsucht werden.

Meine kann jederzeit durchsucht werden! Ich hab nämlich auch keinen Dreck am Stecken und keine Drogen irgendwo. In dem Fall kann man sich beruhigt zurücklehnen und die Beamten durchsuchen lassen, was sie wollen.