Hausdurchsuchung gerechtfertigt/berechtigt?
Mein Freund (18) bezog vor 2 Monaten seine neue Wohnung, hatte neue Freunde und sie trafen sich natürlich regelmäßig in seiner neuen Wohnung. Das Problem ist, dass diese Typen viel mit illegalen Drogen zu tun hatten, er aber nicht. Andere Leute (ich weiß nicht welche) wurden auf diese Leute aufmerksam und benachrichtigten die Polizei. Daher seine Wohnung angegeben wurde, war die Folge eine Hausdurchsuchung, wegen verdacht auf Drogen. Wie soll man da nun reagieren?
6 Antworten
dass diese Typen viel mit illegalen Drogen zu tun hatten
Und schon reicht das aus. Ein Richter entscheidet über eine Durchsuchung und wenn dem die Hinweise genug waren, ist die auch gerechtfertigt.
Wie soll man da nun reagieren?
Sich in Zukunft von diesem Klientel komplett fern halten - nach dem Motto:
"Spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht deren Lieder!"
....und die schicken erst mal nen Brief das wir ihr Haus durchsuchen ist richtig dann werden alle beweise entsorgt und gut ist.....
Wenn er damit nichts zu tun hat hat er auch nichts zu befürchten und wenn die Polizisten einen durchsuchungsbefehl hatten wirde der von einem richter ausgestellt somit ganz legal.
Für die Durchsuchung reicht bereits ein begründeter Verdacht aus. Dürfte also alles rechtmäßig sein. Man könnte versuchen, die Anzeigeerstatter wegen Verleumndung anzeigen. Dazu müssten sie aber bewußt bei der Polizei gelogen haben, was im Regelfall kaum zu beweisen ist.
Gar nicht. Die Polizei hat nur einen Verdacht ausgeräumt. Wenn er nichts getan hat, ist es doch gut.
Im StGB gibt es keinen Paragraph dafür. "Rufmord" gibt es nicht im Strafrecht. Wenn die Polizei berechtigte Gründe hat und die Staatsanwaltschaft dies anordnet, darf eine Wohnung durchsucht werden.
Meine kann jederzeit durchsucht werden! Ich hab nämlich auch keinen Dreck am Stecken und keine Drogen irgendwo. In dem Fall kann man sich beruhigt zurücklehnen und die Beamten durchsuchen lassen, was sie wollen.
Haben wir es hier nicht mit schwerem Rufmord zu tun???