Hausdurchsuchung bei Internet betrug?

5 Antworten

Da du schon aussagen gemacht hast, wahrscheinlich auf polizeiliche vorladung hin (?), bezweifle ich, dass sie noch bei dir einlaufen werden. Normalerweise wird erst durchsucht und dann versucht, eine aussage vom verdächtigen zu bekommen, weil anders herum wärs nicht gerade intelligent (der beschuldigte könnte ja beweise wegschaffen, da er nun weiß, dass gegen ihn ermittelt wird)

Danke für die Antwort. 

Welche Beweise sollten denn da gefunden werden? Wenn, dann wäre die Polizei bereist nach der 1. Anzeige erschienen und hätte deinen Rechner mit genommen.

Sicher dürfen sie das. Wenn du meinst Leute betrügen zu müssen, musst du auch mit den Konsequenzen rechnen.

Das muss durch ein Richter veranlasst werden ! Wenn diese meinen sie müssen Beweise sicherstellen dann sicherlich möglich !

In deinem Fall wirst du sicherlich an Anwalt benötigen!

Naja ich bin noch minderjährig somit werde ich ja noch nach dem jugendstrafgesetz bestraft ^^

@NpZyx

Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenstrafrecht ist für einen Durchsuchungsbeschluss unerheblich.


@rampe6 Da steht nichts vom Alter des Beschuldigten... § 102
Durchsuchung bei Beschuldigten

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

§ 105
Verfahren bei der Durchsuchung

(1)

1 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

2 Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

(2)

1 Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen.

2 Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

(3)

1 Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht.

2 Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.

3 Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.

Wenn es ein Richter für nötig hält und einen Durchsuchngsbefehl ausstellt, sicherlich.

Möglich wären zB die Beschlagnahme deines Computers/Smarties.

Echt gute Idee, dem Typen auch noch zu verraten, welche Beweismittel er beseitigen muss. Du hast nicht viel Grips im Hirn, oder?

@Cwmystwyth

Und du och weniger, wenn du mich hier beleidigen musst, und den Moralapostel spielen musst.

Ich habe überhaupt nicht "verraten" oder Tips gegeben. Ich habe lediglich allgemein Bekanntes genannt.

Im übrigen bin ich nicht Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft, es ist weder rechtlich noch moralisch verwerflich, jemanden darauf hinzuweisen, das und welche offensichtlichen Dinge in einem Ermttlungsverfahren beschlagnahmt werden KÖNNEN. Das ist etwas, was JEDER RECHTSANAWALT ihm auch sagen würde, würde er den fragen. Oder was er sich selbst googlen könnte, wenn er das würde und könnte.

Behalte deine Zurechtweisungen und Beleidigungen doch bitte für dich!