Hausdurchsuchung bei einem Zeugen?
Hallo, ich stand heute mittag in der Küche und wollte für meinen kranken Sohn eine Suppe kochen. Ich hörte dann einen extremen Schlag an der Wohnungstüre und bin sofort hin, auf die Frage, wer da ist, habe ich nur die Antwort bekommen "hier ist die Polizei, öffnen Sie sofort die Türe " darauf habe ich (neben der Tür stehend ) gesagt dass sie kurz aufhören sollen und mit dem nächsten Schlag, der sofort verübt wurde, wurde die Türe aufgebrochen. Mein Sohn stand natürlich schreiend mitten im Raum und ich wusste nicht was los ist. Später fand ich dann heraus, dass ich eine Zeugin sein soll, in einem Fall über den ich gar nichts weiß. Meine Frage ist nun, durften die Beamten die Türe im dritten Stock eintreten, obwohl bekannt war, dass ich nur eine Zeugin und ein Kind Zuhause habe? Sie hatten Leinen schriftlichen Durchsuchungsbefehl dabei, durften sie dann also auch meine privaten Sachen durchsuchen oder überhaupt meine komplette Wohnungsbau den Kopf stellen? Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar! Mein Sohn ist jetzt noch verstört und ich bin total verzweifelt!
10 Antworten
Besprich das bitte mit deinem Anwalt.
Hausdurchsuchungen werden normalerweise nur bei Beschuldigten gemacht, nicht bei den Zeugen.
Ich war bei der Situation nicht dabei. Was die Polizisten veranlasst hat, mit einem Durchsuchungsbefehl die Wohnung aufzubrechen, weiß ich nicht. Das kommt auf die Umstände an.
Wenn zum Beispiel der Verdacht nahelag, dass du schnell noch Beweise vernichten könntest, kann das Verhalten durchaus gerechtfertigt sein.
Aber das ist eine Sache von Anwälten und Richtern, so etwas einzuschätzen.
das die die tür so schnell aufbrechen ist sehr sehr ungewöhnlich, im normalfall klingeln die sturm und wenn keiner antwortet, wird der hausmeister, schlüsseldienst etc. herangezogen.
und ja die dürfen an alle deine sachen, das sollte eigentlich auch auf dem schreiben stehen was sie dürfen.
Wenn es einen Durchsuchungsbefehl gab ist das mit der durchsuchen legitim, das andere hört sich aber mehr als komisch an, Polizisten dürfen sowas eigentlich nur wenn "Gefahr in Vollzug" ist d.h. wenn Verdacht besteht das jemand zu schaden kommt, oder Beweise vernichtet werden könnten, ich würde darüber auf jeden Fall mal mit einem Anwalt reden
Unter bestimmten Umständen dürfen sie sich Zugang zu deiner Wohnung verschaffen. Aber da du nicht weiß worum es geht, wissen wir es auch nicht.
Wäre mir sowas widerfahren, würde ich erstmal meinen Anwalt anrufen.
Deine Geschichte klingt recht unglaubwürdig. Wenn du lediglich Zeuge / Zeugin bist, wird sich die Polizei nie so verhalten.
Bist du allerdings Beschuldigte/r, hat sie unter gewissen Voraussetzungen durchaus das Recht zu solchem Handeln.
Ich glaub die story auch nicht. Ich wurde schon mehrmals als zeuge geladen. Da kriegt man eine ladubg vom gericht wann die verhandlung ist und wer gegen wen und um was es geht. Aber weshalb sollte man sachen eines zeugen durchsuchen und die türe aufbrechen, nochdazu so schnell dass man nicht öffnen könnte. Die würden den schlüsseldienst rufen oder den hausmeister, außer es wäre gefahr im verzug...sich mit dem anwalt besprechen, so oder so, egal was jetzt stimmt