Haus Zwangsversteigert und kriege nun keinen Immobilienkredit?

6 Antworten

Das Objekt wird auf Antrag des Gläubigers erneut versteigert und du musst die Kosten bezahlen und Schadensersatz für den Schaden der durch deine Nichtzahlung zum Verteilungstermin eingetreten ist.

Hatte mich vorher bei der Comerzbank informiert ob die mir eine sunne X finanzieren würden und die gaben mir das ok

Wie genau sah denn diese "ok" aus?

Der gab alle meine Daten im Computer mein verdienst und alles drum und dran dann den Wert des hauses und was ich aufnehmen wollen würde. Und berechnete es und am ende sagte er ja hier ist ein grüner daumen also würden wir es so hinkriegen. Darauf hab ich mich natürlich verlassen. Kannst du mir denn sagen wie hoch so ein schadensersatz ausfallen kann?

@Samic61

Woher hat er denn den Wert des Hauses genommen?. Dabei darf die Bank nicht mehr als den tatsächlichen "Einstandspreis" ansetzen. Mehr würde es ja auch bei einer erneuten Versteigerung nicht bringen.

@Samic61
und am ende sagte er ja hier ist ein grüner daumen

Das ist dann doch etwas dünn, um vor diesem Hintergrund zum Amtsgericht zu gehen und eine Verpflichtung über tausende von € einzugehen .

wie hoch so ein schadensersatz ausfallen kann?

Nein, ich habe ja nicht einmal einen Betrag. Die Verfahrenskosten sind auf jeden Fall deine.

125.000€ war sie wert. Habe sie für 140.000€ ersteigert. Habe eine bestandsimobilie wo bei einem wert von ca. 150.000€ noch 60.000€ offen sind zudem habe ich 12.500€ schon bezahlt und habe 20.000€ Eigenkapital noch. Ich kann selber nicht nachvollziehen wieso das abgelehnt wird bei mir. Eine bank begründete es mir das ich rücklastschriften gehabt jätte aber die immer zeitgleich von mir ausgeglichen worden sind. SCHUFA habe ich auch geprüft da ist auch alles sauber.

125.000€ war sie wert. Habe sie für 140.000€ ersteigert.
und habe 20.000€ Eigenkapital

Wie kann man nur? Viel Glück. Hoffentlich reichen die 20.000 €.

Kann der Meistbietende, also Du, im Verteilungstermin nicht zahlen, geht die Forderung an den Versteigerer, also wahrscheinlich die Bank, über.

Mit dieser übertragenen Forderung kann nun die Bank in Dein persönliches Vermögen vollstrecken. Darüber hinaus kann die Bank einen Antrag auf Wiederversteigerung stellen und ein neues Verfahren eröffnen, welches sich gegen den neuen Eigentümer, also Dich, richtet. Wird in der neuen Versteigerung nicht der vorhergehenden Versteigerungsbetrag erzielt, haftest Du nicht nur für die Differenz, sondern bezahlst auch die Verfahrenskosten und haftest für die Verluste der Gläubiger. Die Immobilie ist natürlich auch weg.

Perfekt!

Was hast Du für die Summe "X" als Sicherheit angeboten, dass sie Dir die Summe finanzieren wollten?

Wenn du keine eigenen Sicherheiten, wie z.B eine Immobilie, bzw. Rücklagen hast, wird es schwer bei einer gesteigerten Immobilie sicher zu sein, dass die Bank den Kredit zeichnet.

Denn dies darf sie erst, wenn ein Gutachten für diese Immobilie vorliegt.

Bedeutet, z.B. wenn du ein Zweifamilienhaus für 150.000 € steigerst und nach Gutachten ist das Haus gerade mal 100.000 € wert, gibt es keinen Kredit.

Wenn man keine Kenntnisse hat, muss man auch nicht antworten.

In der Zwangsversteigerung von Wohnimmobilien wird immer ein Gutachten erstellt. Sofern es nicht grobe Fehler enthält, wird dieses auch bei den Banken zur Beleihung herangezogen.

@lesterb42

Blödsinn!

Bei den meisten Zwangsversteigerungen liegen überhaupt keine Beschreibungen der Immobilien, bzw. Gutachten vor.

Ich habe schon mehrer Immobilien im Auftrag meiner Familie ersteigert, also erzähle mir keine Geschichten die du erfunden hast.

@Unterfranke61
Blödsinn!

Weil mich die Sache interessiert, sehe ich über diese Grobheit ausnahmsweise hinweg

Ich mache seit 20 Jahren beruflich nichts anderes, als Immobillien aus Zwangsversteigerungen zu erwerben und wieder zu verkaufen. In diesem Zuammenhang habe ich wohl an die 100.000 Fälle gesichtet. Fälle ohne Gutachten habe ich bislang äußerst selten erlebt und das waren dann unbebaute Grundstücke oder geringwertige Objekte wie Garagen o. ä.

Wie kommt in den angeblichen Fällen ohne Gutachten das Versteigerungericht denn auf den Verkehrswert?

@lesterb42

Was besagt schon der Verkehrswert.

Dieser wird aus den bestehenden Plänen und Baubeschreibungen entnommen, die meist nur bei der Baubehörde vorliegen. Und selbst da haben wir schon festgestellt, dass die Baupläne nicht zu dem gebauten Haus passen.

Und viele Versteigerungsobjekte kann man noch nicht einmal besichtigen, um Schäden im Haus und meistens im Keller zu erkennen.

Auch gibt es oft sogenannte Bauruinen die versteigert werden, die man sinnvoller weise abreißt und neu aufbaut.

Und das von dir genannte Gutachten wird meist auch von den Banken nicht anerkannt.

Mach dir mal den Spass und schau dir die Gutachten die du hier findest mit Verstand an.   Jeder Baugutachter (Bauing.) würde dir in den meisten Fällen von der Ersteigerung abraten.

https://zwangsversteigerung.net/suche/zwangsversteigerungen?fulltext=&typ=2&preisBis=Euro&flaeche=m%C2%B2&searchTypeHint=&searchHintId=

@Unterfranke61

Ich habe, was die Erstellung und Qualität von Gutachten angeht, keinen Erkenntnisbedarf, warte aber noch auf die Antwort auf meine Frage:

Wie kommt in den Fällen ohne Gutachten das Versteigerungericht auf den Verkehrswert?

@lesterb42

Dann lies noch mal meine Antwort!

@Unterfranke61

Ich habe deine Antwort gelesen!! Soll ich jetzt meine Frage deiner Antwort anpassen?

Das Zusammentragen von Unterlagen und die Bewertung dieser, wird sich kein Rechtspgfleger zumuten, zumal die Kosten der Gutachtenerstellung zunächst der Antragsteller trägt.

Bei den meisten Zwangsversteigerungen liegen überhaupt keine Beschreibungen der Immobilien, bzw. Gutachten vor.

Diese Aussage ist granatenfalsch und das weißt du auch. Du genierst dich nur, das nun zuzugeben.

@lesterb42

Auf deine unsinnigen Kommentare kann man nicht antworten.

Dir fehlt das erforderliche Fachwissen und du beharrst trotzdem auf deiner Meinung. Du selbst hast sicherlich auch noch kein Baugutachten erstellt, und kennst auch nicht die unterschiedlichen Bewertungen, die möglich sind.

Ein Kreditinstitut wird ein Gutachten aus einer Zwangsversteigerung, erst nach einer weiteren und selbst veranlassten Prüfung unter Umständen akzeptieren. Alternativ den Kredit nicht gewähren.

Und ich rate jedem Ersteigerer, einen Bauing. bei der Besichtigung (wenn diese möglich ist) mitzunehmen und seine Meinung zu erfragen.

Denn dann hat man die Gewissheit, keine Bauruine ersteigert zu haben.

@Unterfranke61

Du redest am Thema vorbei. Kannst du dich an deine eigene Aussage nicht erinnern?

Bei den meisten Zwangsversteigerungen liegen überhaupt keine Beschreibungen der Immobilien, bzw. Gutachten vor.

Dass das häufig unterschiedliche Qualitäten sind, wissen wir beide.

Du selbst hast sicherlich auch noch kein Baugutachten erstellt, und kennst auch nicht die unterschiedlichen Bewertungen, die möglich sind.

Ich mache seit 20 Jahren beruflich nichts anderes, als Immobillien aus Zwangsversteigerungen zu erwerben und wieder zu verkaufen. In diesem Zuammenhang habe ich wohl an die 100.000 Fälle gesichtet. Fälle ohne Gutachten habe ich bislang äußerst selten erlebt und das waren dann unbebaute Grundstücke oder geringwertige Objekte wie Garagen o. ä.