Haus wieder verkaufen .

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Sie können das Haus völlig frei verkaufen. die Bank erteilt dem Notar auf dessen Anforderung hin eine Löschungsbewilligung zur freien Verfügung, wenn durch den Notar sichergestellt wird, dass vor Weiterleitung dieser Löschungsbewilligung an das Amtsgericht zunächst die noch offene Restschuld zugl. Vorfälligkeitsentschädigung und Kosten für die Bewilligung an die Bank überwiesen wird. Reicht der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis hierzu nicht aus, wird der Notar den Verkäufer auffordern, den Differenzbetrag zunächst auf Notaranderkonto anzuschaffen, bevor er dem Erwerber die Fälligkeit des Kaufpreise mitteilt. Solange bleibt der Vertrag in der Schwebe, bis er entweder durchgeführt oder rückabgewickelt wird. Für die Kosten des Vertrages haften nach Maßgabe der Kosten- und Steuergesetzt die Vertragsbeteiligten solidarisch, dies unbeschadet im Vertrag ansonsten interpartis verabredeter Kostgenregelungen. Folglich stellt ein solcher Kaufvertrag für den Käufer ein hohes Kostenrisiko dar, falls der Verkäufer nicht "in die Puschen kommt"!

Reden Sie mal ganz vorsichtig mit Ihrer Bank, damit die nicht auf falsche Gedanken kommt und die Kiste zwangsversteigeren läßt um Schadensbegrenzung zu betreiben!?!

Erst mal vielen Dank für die Antwort Eine Zwangversteigerung oder sonstige Schadensbegrenzung seitens der Bank steht nicht an . Das Haus soll aus privaten/ persönlichen Gründen verkauft werden. So ich hoffe Sie haben den Text nicht irgendwo kopiert sondern selbst verfasst denn ich versteh irgendwie kaum ein Wort . Könnte man das eventuell noch mal für nicht Juristen übersetzen :-) ?

@Hottttina

Nein! Nix kopiert! Ich denke selbst! Schauen Sie in Ihre Komplimentebox, da finden Sie den Kontakt zu mir!

@Hottttina

Was ich aus Schelms Text lese ....

Die Bank genehmigt den Verkauf erst, wenn dabei alle Schulden aus dem Finanzierungsvertrag getilgt sind. Dazu musst du den fehlenden Betrag aus eigenen Mitteln oder einem neuen Kreditvertrag beim Notar hinterlegen.

@Jorgfried

DANKE :-)

@Jorgfried

Nein die Bank hat keinen unmittelbren Einfluß Einfluß auf den Verkauf als solchen! Das ist die Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer. Die Bank gibt dem Notar auf dessen Anforderung eine Löschugnsbewilligung für die im Grundbuch eingetragen Grundschuld mit der ein Darlehen des Verkäufers besichert ist. Gleichzeitg teilt sie dem Notar mit, welchen Betrag sie im Gegenzug fordert, bevor der Notar das Grundpfandrecht im Grundbuch zur Löschung bringen darf.

Ich vermute mal, dass die Bank das Geld vom Verkauf gleich kassiert, da ja die Grundschuld gelöscht werden muss. Der Rest ist Darlehen. Vielleicht kommt noch eine Vorfälligkeitsentschädigung (für die Bank) dazu. Wenn du Pech hast, könnte auch der Zinssatz wegen fehlender Sicherheiten erhöht werden. Das kannst du nur bei der Bank klären.

mal nen makler beauftragen Fotos fürs expose kann man ja selbst erstellen unverbindlich mal in immoilienscout ebay kleinazeiegen + dhd.de inserieren das sieht man was die leuet bieten und findet ggf einen für 150.000- + notargebühren etc

ebay kelienanzeigen ist nicht wie ebay sondern normales anzeigenbereich wenn man viele fotos hat verkauft es sich auch eher.

bei meiner sparkasse hängen imfenster auch immer angebote zum VK

..ja, das sind die, denen notleidende Kredite zugrundeliegen!?!

Ist denn "das Kind in so kurzer Zeit schon in den Brunnen gefallen?

Direkt nach Notar Eigenheim Besitzer ? Frage von Hottttina HottttinaHottttina 16.11.2011 - 8:03 Wir sind dabei uns ein Haus zu kaufen und haben demnächst den Notar Termin.

Leider Ja VOLL IN DEN BRUNNEN oder besser gesagt in den MISTHAUFEN ....