Haus vor 10 Jahren überschrieben bekommen von den Eltern.?
Meine Frage habe vor 10 Jahren das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Ich bin jetzt 24 Jahre verheiratet . Im ersten Stock wohnen wir damals habe ich ausgebaut und alles finanziert. Mein Mann hat nur das Schlafzimmer und Wohnzimmer ( Möbel gekauft. Angenommen wir würden uns scheiden lassen, wir haben keinen Ehevertrag muss ich die hälfte meines Vermögens meinen Mann geben oder nicht. Wir haben noch eine andere Immobilie steht auf unseren beiden Namen drauf, er zahlt nichts nur ich. Wenn wir uns trennen würden. Müsste er eigentlich die Beträge an mich zurückbezahlen.
3 Antworten
Nachdem die Ehe 14 Jahre vor der Überschreibung begann, ist das Haus Zugewinn.
Anders könnte es sein, wenn Dur "Eigenkapital" vor der Ehe für den Kauf des 2. Hauses eingebracht hättest.
Da hier Fragen aber generell sehr rudimentär gestellt werden und Details fehlen, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Ggfs. sollten Sie einen Scheidungsanwalt nehmen, der auch auf Erbrecht spezialisiert ist, z.B. für vorzeitiges Vererben an die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht. Eventuell kann man darüber etwas machen.
Erstens: Was die gemeinsame Immobilie angeht, so muss Dein Mann Dir für die Vergangenheit nichts erstatten oder nachzahlen. Das war nun mal in der Vergangenheit euer gemeinsamer Lebensplan: wenn Du die Raten allein übernommen hast, wird er dafür irgendeine andere Leistung übernommen haben. Sobald Ihr Euch trennt, gilt diese Absprache aber nicht mehr, ab dann muss er sich zur Hälfte an den Raten beteiligen.
Was die übertragene Immobilie angeht: In den Zugewinnausgleich fließt (nur) eine etwaige Wertsteigerung der Immobilie. Wenn die Immobilie in den 14 Jahren an Wert zugelegt hat, so gehört dieser Wertzuwachs zu Deinem Zugewinn. Dieser Zugewinn wird - wie aller Zugewinn beider Eheleute - zwischen den Eheleuten hälftig geteilt.
Wie es zu der Wertsteigerung gekommen ist, ist unerheblich. Ob Du allein die Kosten des Ausbaus getragen hast, ist ebenfalls unerheblich. Bei einer Scheidung findet keine "Aufrechnung" der vergangenen Zahlungen statt. Selbst ein Wertsteigerung, die nur auf einer allgemeinen Steigerung der Immobilienpreise beruht, muss (nach Abzug der rein inflationsbedingten Preissteigerung) ausgeglichen werden.
Das Haus, das Du mit in die Ehe gebracht hast, gehört nur Dir
Ohne Vertrag ist nur der Zugewinn zu teilen - also das Vermögen, das erst während der Ehe entstanden ist
Falsch - Überschreibung entspricht Schenkung, personengebunden, kein Zugewinn der zu teilen wäre!
Nein - wenn es ihr überschrieben wurde, ist es wie ein Erbe oder eine Schenkung zu behandeln und nicht wie eine Leistung des Ehepaares
???
24 Jahre verheiratet, vor 10 Jahren Zugewinn durch Hausüberschreibung ...
=> alles ist zu teilen